Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung haben Unternehmen das Rundum-Sorglos-Paket, wenn es um Schadensregulierungen geht. Weit gefehlt, denn abgedeckt sind nur Personen- oder Sachschäden, welche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten. Generell gehören Vermögensschäden nicht dazu, denn nur Vermögensfolgeschäden werden übernommen.