04.11.2009
Rubrik: Sparten
Sonderkündigungsrecht
Kfz-Versicherung nicht gekündigt?
Für den Wechsel der Kfz-Versicherung gibt es bestimmte Fristen. Wer verpasst, diese einzuhalten, sollte prüfen, ob er ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann.
Steigen die Beiträge zu seiner Kfz-Versicherung, hat der Versicherungsnehmer das Recht, seinen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Einstufung in eine andere Regional- oder Typklasse kann beispielsweise Grund für eine Beitragserhöhung sein. Auch bei steigenden Beiträgen in der Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht außerordentliches Kündigungsrecht.
Wer seine Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen will, muss dies innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung tun.
Eine schriftliche Kündigung sollte per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden und Bezug auf die Beitragserhöhung nehmen.
Generell sollte man sich auch beim Wechsel der Kfz-Versicherung beraten lassen. Einige Anbieter, die mit günstigen Tarifen locken, sparen beim Service und der Schadensregulierung.
Keine Kommentare
Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
Schreiben Sie den Ersten.