06.09.2010
Rubrik: Markt
Inhaltsversicherung
Alles im Betrieb am rechten Platz?
Büroeinrichtung ebenso wie Maschinen und Waren sind wertvoll für das gesamte Unternehmen. Umso verhängnisvoller, wenn die Einrichtung und Materialien abhanden kommen, beschädigt oder gar komplett zerstört werden. Was die Hausratversicherung für Privatpersonen bedeutet, ist die Inhaltsversicherung für das Gewerbe.
Mit einer Inhaltsversicherung kann sich ein Unternehmer gegen eine Bandbreite an Risiken absichern, die andernfalls Existenz gefährdend sein können:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuer
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, böswillige Beschädigung
- Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden
- innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Rauch, Überschalldruckwellen (sogenannte "extended coverage")
- Ertragsausfall wegen Betriebsunterbrechung (oft als Zusatzversicherung angeboten)
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert der versicherten Objekte. Grundsätzlich ist damit der Neuwert gemeint. Neuwert bedeutet die aufzubringende Geldsumme für eine Wiederbeschaffung bzw. die erneute Herstellung. Allerdings kann es sich, wenn vereinbart, auch um den Zeitwert oder den gemeinen Wert handeln.
Der Versicherungsbeitrag wird von der Gesellschaft durch Multiplikation der Versicherungssumme mit einem festgelegten Beitragssatz errechnet.
Durch eine professionelle Beratung kann ein Versicherungsangebot gefunden werden, das beispielsweise auch die Kosten zur Wiederherstellung bzw. -beschaffung von Geschäftsunterlagen und elektronischen Daten oder zukünftige Betriebsgrundstücke vom Versicherungsschutz mit einschließt.
Auch die Absicherung ggf. einer Fahrzeugflotte sollte bedacht
werden.
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