16.09.2013

Oktoberfest 2013

Lieber Dirndl als Krücke!

Lieber Dirndl als Krücke! Foto: Versicherungskurier

Am 21. September geht es wieder los: Mit dem feierlichen Wirte-Einzug und dem traditionellen Anzapfen wird in München das 180. Oktoberfest eröffnet. Doch bevor sich Buam und fesche Madln zur Wiesengaudi treffen, sollten sie sich auch über das Thema „Sicherheit“ Gedanken machen.

Kein Frage – Die „Wiesn“ ist für viele Feierbiester ein Höhepunkt des Jahres. Rund 6,4 Millionen Menschen aus aller Welt fanden sich 2012 in München ein, um bei Bier, Brezeln und Stimmungsmusik die Festzelte beben zu lassen. Auch dieses Jahr wird wieder ein Millionenansturm erwartet.

Allerdings gibt es auch eine weniger erfreuliche Entwicklung. 827 Alkoholleichen musste das Bayrische Rote Kreuz im letzten Jahr versorgen – so viele wie nie zuvor. Auch die Polizei verzeichnete einen Negativrekord, denn mehr als 2000 Mal wurden die Ordnungshüter wegen Bierkrugschlägereien und anderen Missetaten zu Hilfe gerufen. Deshalb sollten sich Oktoberfest-Besucher auch mit dem Thema Versicherungsschutz auseinander setzen.

Schlägt man selbst mal ein bisserl über die Strenge und verletzt dabei aus Versehen einen anderen Besucher, kann es schnell teuer werden. Ein Urteil des Amtsgerichtes München bestätigt, dass Bierzelte kein rechtsfreier Raum sind. Die Richter verurteilten eine Münchenerin, die beim stehenden Schunkeln von der Sitzbank fiel und dabei einen anderen Besucher erheblich verletzte, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. In solchen Fällen hilft die private Haftpflichtversicherung: Sie leistet für Schäden, die man Dritten zufügt.

Kommt der Besucher selbst zu Schaden, weil der Gleichgewichtssinn infolge der zweiten Maß Bier gelitten hat oder ein Treffer beim Böllerschießen ins Auge ging, ist es gut über eine private Unfallversicherung zu verfügen. Sie erbringt eine Kapitalleistung oder Rente, wenn die Gesundheit infolge eines Unfalls dauerhaft geschädigt wird.

Aber Vorsicht! Wer es mit der Trinkerei übertreibt, der gefährdet seinen Versicherungsschutz. So beinhalten viele Versicherungsverträge eine sogenannte „Alkoholklausel“. Dann ist der Alkoholkonsum zwar bis zu einer gewissen Promillegrenze erlaubt (häufig 1,5 Promille). Wer mehr Alkohol im Blut hat, geht im Schadensfall aber leer aus.

Rücksichtsvolles Verhalten ist also auch beim Feiern und Schunkeln geboten. Und natürlich sollten Besucher öffentliche Verkehrsmittel nutzen, wenn sie Alkohol konsumieren. Denn auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Zahlung verweigern, wenn ein Autofahrer volltrunken einen Unfall baut.

Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.