27.09.2013
Rubrik: Gewerbe

Urteil

Ein Anruf am Arbeitsplatz - und der gesetzliche Unfallschutz ist futsch!

Ein Anruf am Arbeitsplatz - und der gesetzliche Unfallschutz ist futsch!Wer am Arbeitsplatz privat telefoniert, verliert seinen gesetzlichen UnfallschutzFoto: tpsdave@pixabay.com (Ausschnitt)

Während privater Telefonate am Arbeitsplatz sind Beschäftigte nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf hat das hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestanden (AZ: L 3 U 33/13).

In einer Lagerhalle kann es schon einmal richtig laut werden – der Gabelstapler brummt, das Fließband surrt und die Kollegen müssen sich rufend verständigen, wenn sie gehört werden wollen. Da fällt natürlich auch das Telefonieren schwer. Ein Lagerarbeiter aus Wiesbaden ging deshalb kurz nach draußen auf die Laderampe, als er seine Frau anrufen wollte. Doch nach dem 2minütigen Gespräch blieb er auf dem Rückweg zu seinem Arbeitsplatz an einem Begrenzungswinkel hängen und verletzte sich dabei schwer.

Betriebsgenossenschaft verweigert Unfallschutz

Dumm für den Arbeitnehmer: Die Betriebsgenossenschaft wollte das Missgeschick nicht als Arbeitsunfall anerkennen und verweigerte jede Leistung. Sie verwies darauf, dass privates Telefonieren nicht gesetzlich unfallversichert sei. Dies gelte auch für Handygespräche am Arbeitsplatz.

Daraufhin zog der Lagerarbeiter vor Gericht. Doch auch die Richter gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Gesetzlicher Unfallschutz bestehe nur, wenn ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit eintrete, heißt es in der Urteilsbegründung. Persönliche oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen wie Essen oder Einkaufen würden aber den Unfallschutz unterbrechen. Nur bei zeitlich und räumlich ganz geringfügigen Unterbrechungen bleibe der Versicherungsschutz bestehen. Dies sei der Fall, wenn die private Tätigkeit „im Vorbeigehen“ oder „ganz nebenher“ erledigt werde.

Private Unfallversicherung schützt auch bei Arbeitspausen

Die Urteilsbegründung des Landessozialgerichtes ist ein Stück weit absurd. Denn hätte der Arbeiter am Arbeitsplatz telefoniert und damit möglicherweise sich und andere gefährdet, wäre der gesetzliche Unfallschutz bestehen geblieben. So aber bleibt die Erkenntnis: Wer auch am Arbeitsplatz rundum unfallversichert sein will, der muss eine private Unfallversicherung abschließen. Sie leistet in der Regel unabhängig von der Situation, in der ein Unfall eintritt.

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten auch mit einer privaten Gruppenunfallversicherung absichern. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können derartige Zusatzleistungen ein Mittel sein, um gute Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung über die vielfältigen Möglichkeiten des Unfallschutzes!

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