30.10.2013
Rubrik: Gewerbe

Haftpflicht

Ärzte könnten bei Facebook ihre Schweigepflicht verletzen

Ärzte könnten bei Facebook ihre Schweigepflicht verletzenFoto: tap10@iStockphoto.com

Auch Ärzte sind nur Menschen und tauschen sich im sozialen Netz mit Freunden und Kollegen über ihre Arbeit aus. Ob ein Patient besonders nervig ist, ein anderer eine seltene Krankheit hat oder sogar lustige Episoden aus dem Berufsalltag berichtet werden können: So manches Erlebnis in der Praxis bietet Anlass zum Tratsch. Doch dabei riskieren Mediziner, ihre ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.

Wenn Ärzte in sozialen Netzwerken und Chaträumen unterwegs sind oder einen Blog betreiben, müssen sie sehr darauf achten, was sie dort über ihre Patienten preisgeben. Denn schlimmstenfalls erkennt sich ein Patient wieder und verklagt den Arzt wegen Verletzung der Schweigepflicht, wie die Nachrichtenagentur dpa warnt. Wissenschaftler haben nun die Ärztekammer aufgefordert, Mediziner im Umgang mit sozialen Netzwerken besser zu schulen.

Bereits 2009 habe eine Studie des Journal of the American Medical Association festgestellt, dass mehr als die Hälfte von 78 untersuchten Hochschulen in den USA bedenkliche Inhalte ins Netz stellte, die schwer mit der ärztlichen Schweigepflicht in Einklang zu bringen waren. Dort berichteten Studenten etwa über besonders nervige Patienten und medizinische Eingriffe am Blinddarm. Je detaillierter die Beschreibung, desto leichter lassen sich die tatsächlichen Personen anhand der Krankheitsbeschreibung identifizieren.

Hierbei sei daran erinnert, dass viele Krankheiten mit einem Stigma verbunden sind. Wenn etwa ein Patient in psychologischer Behandlung ist, könnte das seine Chancen bei einem Bewerbungsgespräch mindern. Umso wichtiger ist es, auch im Netz Verschwiegenheit zu wahren. Eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht kann laut Strafrecht mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Und da es an einer verbindlichen Rechtsprechung mangelt, stellt die Internetnutzung von Ärzten auch hinsichtlich der Haftpflichtversicherung eine Grauzone dar.

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