04.12.2013
Rubrik: Sparten

Kaskoschutz

Kfz-Versicherung auch nach dem 30. November kündigen!

Kfz-Versicherung auch nach dem 30. November kündigen!Foto: Thammy2107@Pixabay.com

Wer den Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung verpasst hat und trotzdem aus einem überteuerten Vertrag aussteigen will, dem bieten sich auch nach dem 30.11. noch Möglichkeiten. Für einen späteren Versicherungswechsel müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Der 30.11. ist jedes Jahr aufs Neue ein wichtiges Datum für alle Autofahrer und Kfz-Versicherer. Da die Kfz-Verträge in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr haben und die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt, ist dies das Datum, zu dem sich Autohalter für oder gegen einen Wechsel des Kfz-Versicherers entscheiden müssen. Aber es gibt Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht bewirken. Dann ist der Versicherungswechsel auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Die Kfz-Versicherer sind sogar verpflichtet, ihre Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Nämlich immer dann, wenn ein Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass der Umfang des Versicherungsschutzes sich verbessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden, ohne dass dadurch die Prämie sinkt. Sogar eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, wenn diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist. Die Änderung der Typklasse hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zur Folge.

Auch wer sich ein neues Auto kauft oder das alte ummeldet, hat das Recht, sich nach einem neuen Versicherer umzuschauen. Denn in der Regel wird der Vertrag zum Abmeldetag des Autos aufgehoben und das neue Gefährt darf sofort bei einem anderen Versicherer angemeldet werden. Wer den Neuerwerb eines Fahrzeuges plant, sollte dies allerdings zeitnah an seine Versicherung melden, damit keine Lücken beim Versicherungsschutz auftreten.

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, sollte nicht voreilig handeln. Es ist nicht nur die Höhe des Beitrages, die über die Qualität eines Versicherungsschutzes entscheidet. Wenn etwa die Schadensfreiheitsklassen schlechtere Einstufungen vorsehen als bei der alten Versicherung, wird es nach einem Unfall schnell teurer. Und ist grobe Fahrlässigkeit nicht in den Schutz eingeschlossen, kann schon der Griff zum Autoradio im falschen Moment dazu führen, dass die Kaskoversicherung ihre Schadenszahlung nach einem Unfall kürzt. Andere Tarife wiederum sehen hohe Selbstbeteiligungen vor. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung! Hier gibt es vorgefertigte Kündigungsvorlagen.

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