26.01.2015
Rubrik: Gesundheit

GKV

Krankenkasse - Zusatzbeitrag schafft Sonderkündigungsrecht

Krankenkasse - Zusatzbeitrag schafft SonderkündigungsrechtEin Senior beim Blutdruckmessen. Viele Krankenkassen erheben 2015 Zusatzbeiträge.Foto: Pressefoto Barmer GEK

GKV: Zum Jahreswechsel 2015 sanken die Krankenversicherungsbeiträge von 15,5 auf 14,6 Prozent. Allerdings dürfen die Krankenkassen seitdem einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen. Die Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Kassenbeiträge steigen.

Die Bundesregierung wollte Kassenpatienten entlasten – und senkte den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Die Sache hat aber einen Haken. Seitdem dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die Kosten können dadurch deutlich steigen. Der Zusatzbeitrag ist von den Kassen individuell festzulegen und von den Versicherten allein zu tragen.

Erweitertes Sonderkündigungsrecht

Mit der Regelung zum Zusatzbeitrag wurde den Versicherten ein erweitertes Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Immer, wenn die eigene Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht, dürfen Versicherte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kündigen. Die Kasse ist verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Bei den meisten Kassenanbietern erfolgte die Information im Dezember 2014. Mitglieder haben demnach bis zum 31. Januar Zeit, die Kündigung fristgerecht einzureichen – ein Kassenwechsel ist dann zum 1. April 2015 möglich.

Eine Sonderregelung gibt es für Rentner und Bezieher von Versorgungsbezügen, deren Beiträge durch die Zahlstelle an Krankenkassen abgeführt werden. Aufgrund einer Systemumstellung und den damit verbundenen technischen Schwierigkeiten verschieben sich Änderungen bei den Zusatzbeiträgen um zwei Monate nach hinten. Der Gesetzgeber schuf hierfür eine Übergangsregelung: Im Januar und Februar 2015 wird einheitlich ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent angewendet. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse eigentlich einen niedrigeren Zuschlag berechnet hätte.

Kein voreiliger Kassenwechsel

Dass gesetzlich Versicherte tatsächlich mit einem Anbieterwechsel Geld sparen können, zeigt die aktuelle Breite der erhobenen Zusatzbeiträge. Dieser reicht von 0,3 Prozent bis 1,2 Prozent des Bruttolohns. Allerdings sollten Kassenpatienten auch andere Entscheidungskriterien beachten, bevor sie sich für einen Wechsel entscheiden. Hierzu gehören beispielsweise eine gute Erreichbarkeit der Krankenkasse, die Servicequalität oder die Beratung bei der Arztwahl. Auch bei Zusatzleistungen zeigen die Versicherungen deutliche Unterschiede, etwa bei Bonusprogrammen für chronisch Kranke oder der Bewilligung einer Haushaltshilfe. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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