Schadensvorsorge
Haftpflicht ist Pflicht!
Viele Privathaushalte besitzen keine private Haftpflichtversicherung. Speziell Geringverdiener sorgen nicht vor. Doch das ist riskant: Schon ein kleines Malheur kann dafür sorgen, dass man mit horrenden Schadensersatzforderungen konfrontiert wird.
Wer anderen einen Schaden zufügt, ist per Gesetz verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Oft reicht schon eine kleine Unachtsamkeit und man wird mit hohen Schadensforderungen konfrontiert. Sei es, dass man als Radfahrer versehentlich einen Fußgänger anrempelt und dieser unglücklich stürzt. Oder man vergisst den Herd auszustellen, weil das Kind aus dem Kindergarten abgeholt werden muss. Eine bleibende Verletzung oder ein Brandschaden können schnell sechsstellige Summen verschlingen!
Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer
Ohne Haftpflicht droht in solchen Fällen die Schuldenfalle. Aus diesem Grund werten Verbraucherschützer die Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Absicherungen. Speziell Geringverdiener haben aber oft keinen Schutz. Nur rund 60 Prozent der Haushalte, in denen der Haupteinkommensbezieher arbeitslos ist, und 65 Prozent der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.100 Euro verfügen über eine private Haftpflichtversicherung, wie aus Zahlen des GDV hervorgeht.
Die Kosten für einen solchen Vertrag sollten jedenfalls nicht abschrecken. Ein Grundschutz ist schon ab 35 Euro im Jahr zu haben, ergab ein Vergleich der Stiftung Warentest. Allerdings zeigen die Angebote bedeutende Leistungsunterschiede. Nicht immer ist beispielsweise die sogenannte Forderungsausfalldeckung mitversichert. Nur dann springt die Versicherung ein, sollte ein Dritter der versicherten Person schwere Schäden zufügen und die Kosten dafür nicht begleichen können.
In der Regel ersetzt eine Haftpflichtversicherung bei Sachschäden den Zeitwert und nicht den Neuwert. Das führt oft zu langen Gesichtern bei den Geschädigten. Ist das teure Smartphone etwa schon zwei Jahre alt und fällt herunter, wird die Versicherung einen Wertverlust geltend machen und weniger Schadensersatz überweisen.
Kein voreiliges Schuldbekenntnis
Sollte ein Schaden eingetreten sein, so gilt es, diesen gut zu dokumentieren. Hierzu können Fotos und Zeugen dienen. Auch sollte die Sache schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, an die Versicherung gemeldet werden.
Wichtig: Auch wenn man glaubt, einen Schaden verursacht zu haben, darf man zunächst kein Schuldbekenntnis abgeben! Die Versicherung behält sich vor zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Wer dann mit seinem Schuldbekenntnis voreilig war, geht im schlimmsten Fall leer aus und muss selbst zahlen. Bei der Schadensmeldung hilft auch ein Versicherungsvermittler.
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