24.04.2015
Rubrik: Vorsorge

Kfz und Auto

Leder, Chrom und Felgen: Oldtimer richtig versichert!

Leder, Chrom und Felgen: Oldtimer richtig versichert!Ein alter Mercedes-Sportwagen. Oldtimer-Fans brauchen für ihr geliebtes Gefährt auch eine passende Versicherung.Foto: MadeInItaly@Pixabay.com

Im Frühjahr beginnt auch die Oldtimer-Saison. Viele Freunde alter Autos holen ihre Schmuckstücke aus der Garage, um zu einer Spritztour aufzubrechen oder sich auf Festivals mit Gleichgesinnten zu treffen. Weil Oldtimer aber keine gewöhnlichen Autos sind, gibt es dafür auch eine besondere Kfz-Versicherung.

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens dreißig Jahren gebaut und erstzugelassen wurden. Damit gelten nicht nur Edelkarossen mit Chrom, Gold und Leder als Oldtimer, sondern zum Beispiel auch ein Opel Kadett E oder ein Golf II GTD, die 1984 erstmals vom Förderband liefen. Kein Wunder, finden doch auch diese Fahrzeuge in ihrer schlichten Ästhetik immer mehr Liebhaber – Wenn sie denn der Schrottpresse entkommen sind!

Oldtimerversicherung ist auf Wagen zugeschnitten

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl von speziellen Oldtimer-Versicherungen. Diese Angebote sind oft abhängig vom Alter des Wagens, Modell, Alter des Fahrzeugführers und der Nutzungshäufigkeit. Die Versicherungen für Oldtimer gliedern sich wie „normale“ Kfz-Tarife in eine Haftpflicht-, Teilkasko- oder Kaskoversicherung. Manche Anbieter gestatten es sogar, für ein 20 Jahre altes Fahrzeug eine Oldtimerversicherung abzuschließen.

Freunde des blitzenden Chroms sollten bei der Wahl des Versicherungsschutzes einiges beachten. So sollte der „tatsächliche“ Wert des Fahrzeuges versichert werden – also jene Summe, die aufgebracht werden muss, um einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Auch ist zu bedenken, dass unter Umständen bei der Reparatur des geliebten Autos Ersatzteile nur schwer und teuer zu beschaffen sind. Die Summe für die Wiederherstellung des Fahrzeuges sollte also entsprechend hoch liegen – auch über dem derzeitigen Marktwert.

Viele Oldtimer-Fans lassen ihr Edelstück im Winter über in der Garage stehen, damit es bei schlechter Witterung keinen Schaden nimmt. Hierfür kann ein Saisonkennzeichen erworben werden. Mit dem Saisonkennzeichen ist das Gefährt jedes Jahr automatisch für mindestens zwei bis maximal elf volle Monate zugelassen. Aber Obacht: Auch wenn der Wagen nicht benutzt wird, kann er gestohlen werden oder anderweitig Schaden nehmen! Deshalb sollte eine sogenannte Ruheversicherung im Schutz inbegriffen sein – dann besteht das ganze Jahr über Kaskoschutz.

H-Kennzeichen verspricht Ersparnisse

Ein H-Kennzeichen (mit H rechts neben dem Ziffernblock) nach § 9 Zulassungsverordnung erhalten nur „echte“ Oldtimer, die hauptsächlich zum Erhalt des historischen Kulturguts dienen. Mit diesem Kennzeichen kann man das ganze Jahr über Fahrvergnügen genießen, allerdings erst nach einer gesonderten Begutachtung. Neben dem günstigeren Steuersatz sind auch die Versicherungskosten geringer. Hierbei wird aber von den Versicherern oftmals davon ausgegangen, dass neben einem weiteren Alltagsfahrzeug der Oldtimer als Zweitwagen - nur zum Vergnügen - gehalten wird.

Auch die Nutzung eines roten 07er-Kennzeichens ist für Oldtimerfreunde eine Option. Dieses kann für bis zu zehn Fahrzeuge verwendet werden, ist aber an strenge Regeln gebunden. Damit gestattet sind lediglich die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Der Steuersatz beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad). Was noch beim Versicherungsschutz für Oldtimer zu beachten ist, klärt ein Beratungsgespräch!

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