Kaskoversicherung
650 Wildunfälle pro Tag in Deutschland
Wildunfall: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am Dienstag die Zahl der gemeldeten Wildunfälle im Jahr 2014 bekanntgegeben. Demnach mussten pro Tag rund 650 Autofahrer in Deutschland einen Sach- oder gar Personenschaden beklagen.
Insgesamt gingen im Jahr 2014 rund 238.000 Meldungen zu Wildunfällen bei den deutschen Kfz-Versicherern ein, womit die Zahl gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist (-4 Prozent). Gestiegen sind hingegen die Gesamtkosten, mussten die Gesellschaften doch Schäden in Höhe von insgesamt 575 Millionen Euro begleichen. Heruntergerechnet auf den einzelnen Unfall, bedeutet dies Kosten von 2.400 Euro pro Zusammenstoß.
Vollkasko bietet auch Schutz bei Nutz- und Haustieren
Welche Versicherung zahlt aber, wenn Fuchs, Reh oder Wildschwein in ein Auto laufen? Schäden durch sogenanntes Haarwild begleicht die Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, etwa weil ein vorheriges Auto es schon angefahren und verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85).
Auch wenn der Schaden nicht durch Haarwild verursacht wurde, sondern durch ein anderes Tier, geht der Autofahrer bei einer Teilkasko leer aus, sofern es nicht anders im Vertrag steht. Hier gilt es zu bedenken, dass auch Kühe oder Hunde durchaus vor ein Auto laufen und großen Schaden verursachen können. Auf der sicheren Seite ist man jedoch mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Sie leistet auch bei Zusammenstößen mit Haus- und Nutztieren.
Polizei informieren und Unfallstelle sichern!
Was müssen Autofahrer tun, nachdem sie in einen Wildunfall verwickelt wurden? Soll der Schaden schnell und problemlos vom Versicherer reguliert werden, ist vor allem die Wildbescheinigung des Försters oder Jagdpächters wichtig; hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, Tier und Fahrzeug. Wer keinen Förster erreichen kann, muss sich nicht sorgen. Auch ein Anruf bei der Polizei bewirkt, dass die richtigen Fachleute informiert werden – und sollte folglich nicht unterbleiben!
Pflicht ist es zudem, nach einem Wildunfall die Stelle mit Warndreieck zu sichern und die Fahrbahn zu verlassen. Auch das Überziehen einer Warnweste ist obligatorisch; sie bewirkt, dass man von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen wird. Tabu ist hingegen das Berühren eines verletzten Tieres. Dieses kann aggressiv reagieren und sogar Tollwut haben! Also besser warten, bis der Förster eintrifft.
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