KfW gibt mehr Geld für altersgerechten Umbau und Einbruchschutz
Die Bundesregierung will den altersgerechten Umbau von Wohnraum zukünftig besser unterstützen. Deshalb haben Bundesbürger nun Anspruch auf eine höhere Förderung, wenn sie ihre eigenen vier Wände barrierefrei umgestalten möchten. Auch die Bezuschussung von Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche steigt.
Gute Nachrichten für Haus- und Wohnungsbesitzer! Ab sofort können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Das teilte die öffentliche Förderbank in einer Pressemeldung mit.
Defizite beim Einbruchschutz und altersgerechtem Wohnraum
Hintergrund ist unter anderem die Tatsache, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren stark angewachsen ist. Innerhalb von fünf Jahren stieg die Zahl der Delikte um ein Fünftel an, wie aus Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervorgeht, 2013 wurden 149.500 Vorfälle gezählt. Hier sieht auch die Bundesregierung Handlungsbedarf – unter anderem durch einen besseren Selbstschutz der Bürger.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks erklärt: „Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro.“
Auch hinsichtlich des altersgerechten Wohnens ist der Handlungsdruck hoch. Bis zum Jahr 2020 könnten bundesweit über 2,45 Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen, schätzt der Sozialverband VdK. Die Bundesregierung will mit dem Förderprogramm „Altersgerechtes Haus“ nun einen Anreiz geben, dass die Bürger selbst handeln und umbauen.
Förderfähige Investitionskosten
Was aber sind die Bestandteile des Umbaus, die im Rahmen des KfW-Programms gefördert werden können? Das Amt orientiert sich bei der Bezuschussung an dem Ausmaß der förderfähigen Investitionskosten. So lässt sich rechnen, dass die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich bei 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ bei 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten liegen. Zudem werden die Mindestinvestitionskosten abgesenkt, ab denen eine Inanspruchnahme der Bezuschussung möglich ist. Das heißt konkret, die Schwelle liegt künftig nicht mehr bei 3.750 Euro, sondern bei 2.000 Euro.
Wer Schritte unternimmt, um seine Wohnung oder sein Haus vor Einbruch zu schützen, der kann je nach Höhe der Investitionskosten mit Zuschüssen von mindestens 200 Euro bis max. 1.500 Euro rechnen. Das betrifft zum Beispiel den Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.
Der altersgerechte Umbau beinhaltet den Abbau von Barrieren, das heisst also z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Wohnungstüren. Strebt man den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ an, so hat man Glück, den hier steigt der Zuschuss sogar auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten an; im Ergebnis können so maximal 6.250 Euro beantragt werden. Förderfähig sind bei allen genannten Maßnahmen sowohl Materialkosten als auch die Handwerkerleistungen. Bedingung ist allerdings, dass ein Fachunternehmen des Handwerks involviert ist.
Der altersgerechte Umbau von Wohnungen wird übrigens auch in Versicherungsverträgen bezuschusst, etwa in bestimmten Wohngebäude-Tarifen, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Gegen die finanziellen Folgen von Einbruchdiebstählen kann man sich mit einer Hausratversicherung schützen.
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