22.01.2016

Unfallvorsorge

Sportverletzungen - Eine unterschätzte Gefahr!

Sportverletzungen - Eine unterschätzte Gefahr!Foto: jeviniya@Pixabay.com

Am gestrigen Donnerstag wurde der „Welttag der Jogginghose“ begangen. Grund genug, einmal auf ein unterschätztes Risiko zu schauen: Jährlich verletzen sich hunderttausende Bundesbürger beim Sport!

Es gehört zu den Kuriositäten, dass nun auch die Jogginghose ihren Ehrentag hat: In dieser Woche, genau gesagt am 21. Januar, erfuhr das Beinkleid wieder internationale Anerkennung. Und wahrlich wird die Jogginghose längst nicht mehr nur beim Sport getragen, sondern aufgrund ihrer Bequemlichkeit auch auf der heimischen Couch. Müsste man das Kleidungsstück nicht eigentlich in „Sofahose“ umbenennen? Vielen gilt sie als Modesünde. Berühmt wurde Karl Lagerfelds Ausspruch: „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren“.

Jährlich 1,2 Millionen Sportunfälle

Ganz gleich, wie man zu der Jogginghose steht, ob man sie wegen ihres zeitlosen Schnittes schätzt oder ablehnt: Hier soll die ursprüngliche Funktion der Jogginghose im Mittelpunkt stehen. Von vielen Bundesbürgern wird sie noch immer während des Sports oder Trainings getragen, auch als Wettkampfbegleitung kommt sie zum Einsatz. Und weil sich sportliche Aktivitäten oft in der Freizeit vollziehen, besteht hier nur ein eingeschränkter Unfallschutz.

Laut Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI) werden pro Jahr in Deutschland 1,25 Millionen Sportverletzungen verzeichnet, die ärztlich behandelt werden müssen. Ungefähr zwei Drittel davon entfallen auf die Ballsportarten – speziell beim Fußball ist das Verletzungsrisiko hoch. Am häufigsten sind Verletzungen an den Sprunggelenken (27 Prozent) und an den Knien (18 Prozent). Zwar gehen die meisten dieser Verletzungen glimpflich aus und der Betroffene ist nach wenigen Wochen wieder voll einsatzbereit. Doch gerade Gelenkverletzungen gehen oft mit einer langen Reha einher – und einer Auszeit im Beruf!

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Schäden, die man sich in der Freizeit zuzieht. Deshalb ist es ratsam, zusätzlich eine private Unfallpolice abzuschließen. Hierbei sollte im Vertrag darauf geachtet werden, dass sogenannte „Eigenbewegungen“ im Schutz inbegriffen sind. Denn der Unfallbegriff setzt voraus, dass ein „plötzliches Ereignis von außen“ den Schaden verursacht. Wenn also eine Joggerin beim Laufen umknickt, ohne dass eine äußerliche Ursache hierfür ausgemacht werden kann, geht sie leer aus, wenn nicht auch Eigenschäden laut Vertrag versichert sind (vgl. Kammerbericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2014, 6 U 54/14).

Krankentagegeldversicherung für Selbständige

Ein besonderes Risiko können Sportverletzungen für selbständige Unternehmer bedeuten. Fallen sie längere Zeit aus im Job aus, bedeutet das in der Regel auch einen Lohnausfall, weil sie häufig keinen Anspruch auf Lohnersatz-Zahlungen eines Arbeitgebers haben. Hier springt die Krankentagegeld-Police mit einem vorher vereinbarten Betrag ein. Zu beachten sind hierbei die jeweiligen Karenzzeiten, die für Arbeitnehmer in den meisten Verträgen 42 Tage betragen. Damit soll der Leistungsbezug während der gesetzlich vorgesehenen Lohnfortzahlung „verhindert“ werden.

Für Sportler gibt es aber eine gute Nachricht: Nur ca. 5 Prozent aller Sportverletzungen gehen mit schweren oder bleibenden Schäden einher. Die meisten Fälle gehen glimpflich aus. Und so ist es deutlich gesünder, regelmäßig Sport zu treiben, als darauf zu verzichten. Sport stärkt das Immunsystem, beugt Herz- und Kreislaufkrankheiten vor, stabilisiert Muskeln und Gelenke und ist auch ein gutes Mittel gegen Osteoporose, Diabetes oder Arterienverkalkung. Deshalb sollte man ruhig regelmäßig zur Jogginghose greifen – aber nicht, um sich auf dem Sofa zu lümmeln!

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