13.04.2016
Rubrik: Vorsorge

Statistik

BU-Versicherer zahlen 3,44 Milliarden Euro aus

BU-Versicherer zahlen 3,44 Milliarden Euro ausFoto: Skeeze@Pixabay.com

Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen in der Summe immer höhere Leistungen an ihre Kunden aus. Im Jahr 2015 sind die Renten- und Kapitalzahlungen an Versicherte erneut deutlich gestiegen – um 5,5 Prozent auf nun gut 3,44 Milliarden Euro.

Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland muss vorzeitig seinen Job aufgeben, so berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Deshalb empfehlen Versicherer und Verbraucherverbände in seltener Eintracht den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass ein tatsächlicher Bedarf an diesem Schutz besteht, belegen jene Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag präsentiert hat. Demnach stiegen die Auszahlungen an Versicherte im Jahr 2015 auf 3,44 Milliarden Euro an – ein Plus von 5,5 Prozent.

Immer mehr Menschen sichern sich ab

Der Leistungsanstieg resultiert u.a. aus einem langsam einsetzenden Bewusstseinswandel in der deutschen Bevölkerung: Immer mehr Menschen sichern sich gegen das Risiko des Arbeitskraftverlustes ab. Die Zahl der sogenannten Hauptversicherungen gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit stieg gegenüber 2014 um 5,4 Prozent auf rund 4,06 Millionen Policen.

Mit Hauptversicherung sind solche Risikoversicherungen gemeint, bei denen der Verbraucher eine monatliche BU-Rente für den Eintritt der Berufsunfähigkeit vereinbart. Der Kunde hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Schlusszahlung oder Beitragsrückzahlung – auch wenn er während der gesamten Vertragslaufzeit berufsfähig bleibt. Wichtig ist bei diesen Policen die finanzielle Absicherung eines möglichen Ausscheidens aus dem Beruf, nicht die Kapitalbildung.

Hinsichtlich der vereinbarten BU-Rente gibt es einiges zu beachten. Ein Großteil der Versicherten wählt eine zu niedrige monatliche Leistung aus: Lediglich 634 Euro betrug die durchschnittlich vereinbarte Summe bei einer Stichprobe des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2013. Hier gilt es zu bedenken, dass die BU-Leistung auf die Grundsicherung angerechnet wird, folglich deutlich darüber liegen sollte. Als Faustregel gilt, mindestens zwei Drittel des monatlichen Nettoeinkommens zu vereinbaren.

Bei BU-Zusatzversicherungen kleiner Abwärtstrend

Von der Hauptversicherung abgrenzen lassen sich sogenannte Zusatzversicherungen gegen das BU-Risiko. Diese können in Kombination mit einer Lebens- und Rentenversicherung vereinbart werden, um im Falle eines Ausscheidens aus dem Beruf weiterhin die Beitragszahlungen für die Altersvorsorge leisten zu können. Die Zusatzversicherung kann auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente umfassen. In diesem Bereich sank die Zahl der Verträge leicht um 2,1 Prozent auf nun 12,9 Millionen Verträge.

Grundsätzlich sollte man beim Abschluss einer Lebens- und Rentenversicherung schauen, ob der Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ vereinbart werden kann. Wird der Versicherte berufsunfähig, übernimmt dann der Versicherer die weitere Beitragszahlung, das Sparziel bleibt ungefährdet. Gerade bei Versicherungen, die eine hohe monatliche Prämie vorsehen, kann dieser Baustein sicherstellen, dass man den Schutz nicht verliert.

5 Kommentare
Klaus Segner14.04.2016 @ 10:27

Schön, dass die BU-Versicherer auch einmal etwas bezahlen.

In zahlreichen Fällen werden BU-Leistungen aber mit absurden Argumentationen abgewehrt. Aus Expertenkreisen hört man, dass hier insbesondere Kunden der Protektor Lebensversicherungs-AG stark betroffen sind. Protektor ist ein Unternehmen der gesamten Versicherungswirtschaft und verwaltet die Verträge des insolventen Versicherers "Mannheimer Lebensversicherungs-AG".

Protektor repräsentiert also durchaus die Leistungskultur der deutschen Versicherungswirtschaft.

Stimmen deren Abwehrargumentationen, sind 100.000tsdende Menschen nicht gegen das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert, trotz Beitragszahlung!

Nicht erwähnt bleibt in dem Beitrag, dass es zu zahlreichen Gerichtsprozessen erst gar nicht kommt, weil die Betroffenen Menschen natürlich situationsbedingt dazu nicht in der Lage sind.

Fälle, die vor Gericht landen, münden häufig in Vergleichen. Das zeigt, dass die BU-Versicherungsbedingungen insgesamt sehr schwammig sind und der BU-Betroffene eher vom Goodwill des Versichrers abhängig ist. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung scheint eher legaler Betrug zu sein.

Beste Grüße
Klaus Segner

Rene Walder14.04.2016 @ 12:13

Sehr geehrter Herr Segner,

woher besitzen Sie denn Ihr Fachwissen über die private Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. wieviel Prozent der Versicherten Leistungen bekommen und wie hoch die Anzahl derer ist die Ihre Leistungen nicht bekommen oder Einklagen müssen?
Ich habe das Gefühl sie pauschalisieren mit Ihrer Aussage sehr und sind daher absolut nicht Objektiv.

MFG

Oliver Weise 14.04.2016 @ 14:04

Sehr geehrter Herr Segner,
in Bezug auf Ihren Kommentar, dass die private Berufsunfähigkeitabsicherung eher legaler Betrug sei,
wäre interessant zu wissen, welche Absicherung Sie als besser erachten.
Sofern sich Antragsteller der Tatsache bewusst sind, dass die gesundheitlichen Angaben wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen und die Beantwortung dieser möglichst mit ihrem Hausarzt abstimmen, sind die privaten Versicherer im Falle der Fälle zur Leistung verpflichtet. An gewisse Regeln sind bei jedem Vertrag beide Vertragspartner gebunden.
Darüber hinaus sollten Interessenten auch auf Leistungsmerkmale achten, denn Geiz ist nicht immer geil!
Natürlich steht es einem jedem frei für sich eine Absicherung zu schaffen, nur Fakt ist, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn sie dann überhaupt wegen der Verweisbarkeit gezahlt wird, in keinster Weise als ausreichend betrachtet werden kann.
Beispiel: Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente nach 25 Jahren Zahlung von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Versicherung beträgt bei einem Bruttoeinkommen von 2917 Euro gerade einmal monatlich ca. 730 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund - Stand Juli 2015).
Korrekt ist, dass manche Leistungsfälle vor Gericht landen. Die durchschnittliche Quote liegt hier allerdings bei gerade einmal ca. 3%!
Betrachte ich diese Zahlen emotionslos und objektiv, kann ich Ihrem gesamten Kommentar leider nur kopfschüttelnd begegnen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Weise

Lutz-Martin Pepping14.04.2016 @ 20:27

Sehr geehrter Herr Segner,
es wäre toll, wenn Sie Ihre "Expertenmeinungen" beim Namen nennen würden, denn das, was Sie hier verbreiten entbehrt nicht im Ansatz irgendeiner Realität. Wie kann man eine Gesellschaft ( Protector ) als eine von ca.80 Gesellschaften, die die BU-Absicherung anbieten, als repräsentativ hinstellen ? Bitten sehen Sie sich die tatsächlichen Leistungsquoten aller Gesellschaften an und Sie werden zu einem deutlich differenzierten Bild kommen. Es gehört auch zu einer seriösen Meinungsbildung dazu, sich über etwaige Ablehnungen bei der BU die dazu führenden Gründe zu betrachten. Sind denn alle Kunden bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ehrlich gewesen ? Aus ca. 35 Jahren Erfahrung mit diesem Risiko habe ich die Erfahrung gemacht, dass ca. 75-80 % aller Leistungsfälle ohne wenn und aber reguliert wurden.

Kay König15.04.2016 @ 00:32

Lieber Herr Segner,

schön, dass Sie meinen, beurteilen zu können, wie die Welt der per se bösen und betrügerisch handelnden Versicherer funktioniert.

Woher nehmen Sie Ihr Wissen, welches erstens in der von Ihnen beschriebenen Brisanz jeglicher Grundlage entbehrt und zweitens emotional bedingt zu sein scheint?

Ihnen schreibt

"Einer der Bösen"