03.06.2016

Versicherungstipp

Schäden im Garten versichern!

Schäden im Garten versichern!Maulwurfschäden lassen sich eher nicht versichern - andere Risiken im Garten schon (Symbolbild).Foto: beeki@Pixabay.com

Wer einen Garten hat, kann Schaden anrichten und erleben. Gegen die aufsässige Natur kann man nichts machen, aber man kann sich gegen Schäden absichern, die sie „anrichtet“. Hat man Bäume im Garten, können diese bei einem Unwetter auf ein Wohnhaus fallen. Auch kleinere Ereignisse, wie der Diebstahl der Gartenmöbel, sind nicht ausgeschlossen. Eine entsprechende Versicherung entschärft das finanzielle Risiko.

Stürzende Bäume

Die Klimaerwärmung bringt heißere Sommer, lauwarme Winter und heftigere Stürme mit sich. Bäume können den extremen Winden aber nicht immer viel entgegenhalten, manchmal geben sie dann auf und fallen einfach um. Steht der Baum in einer Stadt oder einer eng bebauten Siedlung, kann das Fallen des Baumes einiges mit sich reißen und nach sich ziehen, zum Beispiel beschädigte Gebäude, Dächer, Balkone, Autos… Wird ein Gebäude beschädigt, wird im Regelfall die Wohngebäudeversicherung des jeweiligen Gebäudeeigentümers dafür einstehen.

Gestohlene Gegenstände

Alles was nicht niet- und nagelfest steht, ist dem Risiko des Diebstahls ausgesetzt. So werden auch immer wieder Gartenmöbel oder hochwertige Werkzeuge aus Gärten gestohlen. Hier ist es für einige Versicherer relevant, ob die gestohlenen Gegenstände gegen Diebstahl abgesichert waren, indem man sie beispielsweise über Nacht mit einer Kette und einem Schloss fixiert hat oder in der Garage unterbrachte – oder ob sie freistehend im Garten lagerten. Manche Versicherer zahlen in beiden Fällen, mache nicht. In jedem Fall aber ist hier die Hausratsversicherung der Ansprechpartner der Wahl. Bis zu einem gewissen vereinbarten Wert zahlt sie oder leistet Ersatz für die Dinge, die die Diebe davongetragen haben, sofern die Leistung im Vertrag aufgeführt ist.

Gartenhaus mitversichern

In besonderen Vereinbarungen kann das Gartenhaus als sogenannter Grundstücksbestandteil und bis zu einem gewissen Versicherungslimit mit in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden. Auf diese Weise erlebt das Gartenhaus den gleichen Schutz vor Gefahren wie das Wohngebäude. Um dies zu gewährleisten, muss das Gartenhaus aber expressis verbis in der Police vermerkt sein. Außerdem greift die Wohngebäudeversicherung nicht für die Lauben, die außerhalb, nämlich auf Schrebergartengrundstücken, stehen – sie benötigen deshalb eine separate Versicherung.

Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.