Versicherungstipp
Sturmtief „Egon“ die Stirn bieten!
Und schon wieder tobt ein Sturm über Deutschland: Tief „Egon“ bringt viel Schnee, Wind und eisige Temperaturen mit sich. Damit man nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt, empfiehlt es sich, einige Vorkehrungen zu treffen. Das gilt auch mit Blick auf Versicherungen!
1.) Ausreichend im Haus heizen!
Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel für Schäden am Haus, wenn Wasser- und Abflussrohre aufgrund allzu eisiger Temperaturen platzen. Aber Vorsicht! Natürlich haben auch die Versicherer ein Interesse daran, dass die Kunden ausreichend Vorsorge gegen Frostschäden treffen. Und das heißt: Häuser müssen ausreichend beheizt werden, damit der Wohngebäudeversicherer für den vollen Schaden einspringt. Viele Gesellschaften haben entsprechende Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definiert. Das gilt auch für Nebengebäude, die nicht durchgehend bewohnt werden.
2.) Rohre notfalls entleeren!
Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann so Rohre im Haus zum Platzen bringen. Speziell Rohre, die schlecht zu beheizen sind, sollten deshalb entleert und die Wasserzufuhr unterbrochen werden. Das gilt zum Beispiel für Anlagen im Garten, etwa an Gartenbrunnen, Schwimmbecken oder Regenanlagen. Auch hier kann der Wohngebäude-Versicherer seine Leistung kürzen, wenn nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde. Für Rohre und Leitungen im Außenbereich sind zudem spezielle Isolierungen im Handel erhältlich, die einen zusätzlichen Schutz gegen Kälte garantieren.
3.) Schneedruck und Dachlawinen vorbeugen!
Es passiert leider immer wieder, dass auch Dächer Schaden nehmen, wenn große Schneemassen sich darauf ansammeln. Kein Wunder, hat doch ein Kubikmeter Schnee ein Gewicht von 300 bis 800 Kilogramm. Wichtig: Eine normale Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, wenn das Dach unter der Last des Schnees Schaden nimmt oder gar einbricht. Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Die Elementarschadenversicherung ist als optionaler Zusatzbaustein in Zusammenhang mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung erhältlich.
Aber natürlich ist es besser, es erst gar nicht zu einem Einsturz des Daches kommen zu lassen. Wie schwer der Schnee auf dem Haus ist, hängt auch von dessen Beschaffenheit ab und ist nur von Experten genau zu bestimmen. Das Schneegewicht können örtliche Ingenieur- oder Architektenbüros ermitteln. Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, muss das Dach geräumt werden. Dabei sollten Laien auf die professionelle Hilfe von Experten vertrauen, bevor sie selbst ihre Gesundheit und ihr Leben in Gefahr bringen. In der Regel übernehmen Dachdecker-Firmen die Räumung des Daches.
4.) Gehwege räumen und streuen!
Hausbesitzer sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor dem Haus sicher sind. Zumindest dann, wenn die Kommune entsprechende Aufgaben an die Bürger delegiert hat. Und das tun sie gerne, denn die Kassen vieler Städte sind leer. Und auch Mieter müssen den Gehweg räumen, wenn entsprechende Pflichten im Mietvertrag definiert sind. Hier gilt: Nachlesen, was im Mietvertrag steht! Aber keine Sorge: rund um die Uhr muss nicht geräumt werden, um die Pflicht zur Verkehrssicherung zu erfüllen, auch nicht nachts. Orientierungswerte geben auch oft die Kommunen vor.
Haben Hausbesitzer ihre Räumpflicht vernachlässigt und ein Passant verletzt sich auf dem Glatteis, zahlt die Grundbesitzer-Haftpflicht. Für „normale“ Mieter ist bereits eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend, wenn aufgrund eigenem Verschulden Dritte zu Schaden kommen. Auch Eiszapfen und Dachlawinen müssen Hausbesitzer entfernen lassen, um Passanten zu schützen. Oder wenigstens ein entsprechendes Warnschild aufstellen.
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