27.01.2017

Handy am Steuer - Auch die Versicherung darf unter Umständen kürzen!

Wer beim Autofahren mit dem Handy telefoniert, riskiert, dass er bei einem Haftpflicht-Schaden bis zu 5.000 Euro selbst zahlen muss. Doch es gibt weitere gute Gründe, auf ein Telefonat am Steuer zu verzichten.

Schnell mal ans Handy greifen, wenn man im Auto einen Anruf empfängt? Das ist keine gute Idee, wie eine neue Studie aus den USA zeigt. Demnach steigt das Unfallrisiko um das zehnfache, wenn man statt auf die Straße auf das Smartphone schaut, wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet. Und das nicht von ungefähr. Fünf Sekunden auf das Handy schauen, bedeutet bei Tempo 50 km/h, dass der Fahrer 70 Meter quasi im Blindflug zurücklegt!

Dass dieses Verhalten gegen das Gesetz verstößt, sollte allen Autofahrern klar sein. Laut Handygesetz dürfen Menschen hinterm Steuer nur auf zweierlei Art telefonieren: per Freisprechanlage oder Bluetooth. Man dürfe aber nichts auf dem Handy tippen oder es ans Ohr nehmen, erklärt Professor Dr. Mark Vollrath, Unfallforscher von der TU Braunschweig, im Interview mit MDR Info.

Autofahrer dürfen sich nicht zu stark vom Gerät ablenken lassen. Und so ist es besser, für das Telefonieren kurz am Straßenrand zu halten, wenn dies erlaubt ist, oder auf einen Parkplatz zu fahren. Denn im Stillstand ist das Telefonieren ohne Probleme auch im Auto zulässig. Bedingung: Der Motor muss abgestellt sein!

Die gute Nachricht: Verursacht man aufgrund eines Telefonates einen Unfall, wird die Kfz-Haftpflicht den Schaden zahlen. Ist im Vertrag hingegen eine Leistungskürzung wegen „grober Fahrlässigkeit“ vorgesehen, kann der Versicherer den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen, dieses Geld also zurückfordern. Und der Kaskoschutz steht -abhängig vom Einzelfall- sogar komplett auf dem Spiel, wenn am eigenen Auto ein selbstverschuldeter Schaden entsteht. Also lieber auf das Telefonieren am Steuer verzichten!

Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.