Brandschutz
Osterfeuer - aber sicher!
Zu Ostern gehören nicht nur der Osterhase, Eier und bunte Naschereien, sondern vielerorts auch die traditionellen Osterfeuer. Am Karfreitag oder Ostersamstag treffen sich Alt und Jung in gemütlicher Runde, trinken, lachen und reden. Damit die Osterfeuer tatsächlich ein geselliges Beisammensein werden und nicht in der Katastrophe enden, müssen einige Sicherheitstipps beachtet werden.
Was wäre Ostern ohne die traditionellen Osterfeuer? Für viele sind sie der heimliche Höhepunkt des Osterwochenendes, wenn man sich mit Freunden, Bekannten oder Vereinsmitgliedern in geselliger Runde trifft und ein Bierchen trinkt. Osterfeuer gehen auf eine christliche Tradition zurück und wurden in Mitteleuropa erstmals 1559 bezeugt. Der Scheit wurde ursprünglich von einem Priester entzündet und sollte Christus als Licht der Welt verdeutlichen. Heute freilich steht das gemütliche Beisammensein im Mittelpunkt – ihre religiöse Funktion haben die Osterfeuer weitgehend verloren.
Osterfeuer besser anmelden!
Doch ein Osterfeuer sollte man nicht einfach so entzünden, wie die Feuerwehren aktuell warnen. Denn sonst rückt tatsächlich schnell ein Feuerwehrauto zum Löscheinsatz an, was im Zweifel ein hohes Bußgeld für den Verursacher bedeutet. Wer das Osterfeuer rechtzeitig dem Ordnungsamt meldet, der verhindert einen Fehlalarm oder Streit mit Polizei und Nachbarn. So ziehen Flammen und Rauch immer wieder Polizei- und Feuerwehreinsätze nach sich, die der Urheber des Feuers im Zweifel bezahlen muss, wenn er keine Genehmigung für das Feuer hat.
Vorsicht ist auch bei der Wahl des richtigen Brennmaterials geboten. Verwendet werden sollte nur unbehandeltes und trockenes Holz. Wer hingegen Abfälle und Sperrmüll verbrennt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Oft enthalten diese zum Beispiel Lacke oder Kunststoffe, so dass beim Verbrennen giftige und umweltschädliche Dämpfe entstehen. Vielerorts haben die Kommunen angekündigt, dass sie die Verwendung des richtigen Brennmaterials kontrollieren wollen.
Als selbstverständlich sollte gelten, ein Osterfeuer nie unbeaufsichtigt abbrennen zu lassen. Löschwasser sollte für den Ernstfall bereitgehalten werden. Feuer in der Nähe von Wäldern und Autobahnen sind Tabu: Der Sicherheitsabstand muss mindestens 100 Meter betragen. Auch zu Gebäuden und Bäumen muss ausreichend Distanz gewahrt werden: hier sind 50 Meter Sicherheitsabstand vorgesehen. Die Windrichtung beim Entzünden beachten! Als selbstverständlich sollte gelten, keine Kinder und Haustiere in die Nähe des Feuers zu lassen. Und wer Strohballen als Sitzgelegenheit verwendet, bekommt schnell einen heißen Po.
Versicherungsschutz für Osterfeuer
Was aber, wenn tatsächlich ein Schaden entsteht? Wird auf dem eigenen Grundstück ein Feuer entzündet, ist das Haus durch eine Wohngebäudeversicherung oder Grundeigentümer-Versicherung geschützt. Die Privathaftpflicht zahlt in der Regel, wenn fremden Personen ein Schaden entsteht.
Schwieriger wird es schon, wenn es sich um ein öffentliches Osterfeuer handelt. Denn Sport-, Jugend- oder Feuerwehrvereine können ihre Haftpflichtversicherung oft nicht in die Pflicht nehmen. Der Grund: Die gesetzmäßig vorgeschriebene Vereins-Haftpflicht greift oft nur dann, wenn die Veranstaltung dem „satzungsgemäßen Zweck dient“. Im Zweifel sollte mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden, ob und in welchem Umfang Schutz besteht, denn bei Schäden haften die Veranstalter mit ihrem Privatvermögen. Spezielle Veranstaltungshaftpflicht- und Feuerversicherungen können ebenfalls eine Absicherung bieten.
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