Studie
Versicherungsbetrug - Jede zehnte Schadensmeldung mit Auffälligkeiten
Versicherungsbetrug wird von vielen Deutschen noch immer als Kavaliersdelikt gesehen. Beinahe jede zehnte Schadensmeldung enthalte Auffälligkeiten, berichtet nun der Dachverband der Versicherer. Und warnt vor den Konsequenzen, denn Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
Wie ehrlich sind Versicherungskunden? Das wollte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wissen und hat eine Sonderauswertung in Auftrag gegeben. Kriminalisten haben für die Studie mehrere tausend Schadensfälle in der Haftpflicht-, Sach- und Kfz-Versicherung begutachtet.
Rund neun Prozent Schadensmeldungen mit Auffälligkeiten
Das Ergebnis: Bei rund neun Prozent aller Schadensmeldungen handelte es sich um sogenannte Dubiosschäden. Das sind solche, bei denen die Experten Unregelmäßigkeiten feststellen. Mal passt die Schilderung nicht zum Schadensbild, dann wieder machen die Kunden widersprüchliche Angaben oder reichen manipulierte Kaufbelege ein. Zwar sind Dubiosfälle kein eindeutiger Beleg für einen Betrug, deuten aber stark darauf hin.
„Natürlich ist die weitaus überwiegende Mehrheit unserer Kunden ehrlich und nicht jede dubiose Schadenmeldung ist ein Fall von Versicherungsbetrug“, sagt Roland Stoffels, Vorsitzender der Kommission Kriminalitätsbekämpfung im GDV. „Nichtsdestotrotz müssen Versicherer dubiose Schadenfälle eingehender prüfen und auf diese Weise Versicherungsbetrug entgegentreten“ Denn die Betrüger bereichern sich auf Kosten des Versichertenkollektivs, gibt der Fachmann zu bedenken.
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Fest steht: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer des Betruges überführt wird, muss mit Geldstrafen und sogar -im Extremfall- Gefängnis rechnen. Zusätzlich müssen die Betroffenen auch für die Sachverständigenkosten des Versicherers aufkommen, die bis zu 10.000 Euro betragen können, und die Kosten des Rechtsstreites tragen. Die Branche schätzt ihren Schaden durch Betrug auf jährlich vier bis fünf Milliarden Euro.
Doch es gibt einen weiteren denkbaren Grund für die oben genannten Dubiosschäden: Die Versicherungsnehmer machen bei der Schadensmeldung falsche oder ungenaue Angaben, weil sie damit überfordert sind. So kann es auch passieren, dass ein ehrlicher Kunde des Betruges verdächtigt wird, obwohl er wirklich einen Schaden hatte. Hier gilt es, den Schaden möglichst genau und umfassend zu dokumentieren, etwa durch Fotos und Zeugen. Auch ein Versicherungsfachmann kann Tipps geben, was bei der Schadensmeldung zu beachten ist.
Grundsätzlich gilt: Eine Versicherung muss dem Verbraucher nachweisen, dass er tatsächlich betrogen hat. Ansonsten ist sie zur Zahlung verpflichtet. Wer sich im Recht wähnt, sollte also gegenüber der Versicherung hartnäckig bleiben. Zeigt sich die Gesellschaft nicht gesprächsbereit, kann der Ombudsmann der Versicherung angerufen werden oder der Streit landet vor Gericht. Für diesen Fall empfiehlt sich der Abschluss einer extra Rechtsschutzversicherung.
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