21.04.2021
Rubrik: Verkehr

StVO

Neuer Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht

Neuer Bußgeldkatalog auf den Weg gebrachtIhm ging es im ursprünglichen Bußgeld-Katalog eher an den 'Kragen' als jetzt: Der Führerschein.Foto: Mondisso / pixabay

Fast ein Jahr lag er wegen Formfehlern und Streit um die Höhe von Bußgeldern für Geschwindigkeitsübertretung auf Eis: Der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nun brachte die Verkehrsministerkonferenz den neuen Bußgeldkatalog auf den Weg.

Autofahrer sollten beim Überholen von Radfahrern 1,50 Meter Sicherheitsabstand einhalten, das Zuparken von Radwegen mit bis zu 100,- Euro sanktioniert werden; das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Treuer wurde es auch für Autofahrer, die ohne Schulterblick abbiegen oder die Fahrzeugtüren öffnen. Für diese und weitere Schutzmaßnahmen für Radfahrer kämpfte der Fahrradclub ADFC teilweise jahrelang.

Im April 2020 - also vor genau einem Jahr - war es soweit: Die neue Straßenverkehrs-Ordnung („Fahrradnovelle“) trat in Kraft - nebst neuem Bußgeldkatalog. Der sorgte für enormes Aufsehen und heftigen Widerstand. Schließlich enthielt er verschärfte Regelungen: Wer innerorts 21 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit fuhr, sollte mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen (26 km/h außerorts). Der Streit über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsübertretungen sowie ein Formfehler sorgten dafür, dass der Bußgeldkatalog nicht in Kraft treten konnte.

„Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Radwege wurden weiter sanktionslos zugeparkt, Radfahrerinnen und Radfahrer durch ohne Schulterblick abbiegende Autofahrende weiter gefährdet. Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist. Nicht auszudenken, wenn die Verkehrsministerien den Prozess bis in die nächste Legislatur verschleppt hätten“, so ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters.

Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitteilt, sind nun folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder beabsichtigt:

  • Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.
  • Die Sanktion für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
  • Es wird ein neuer Tatbestand eingeführt: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge. Dieser Tatbestand wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.
  • Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.
  • Die Sanktion für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird auf bis zu 55 Euro angehoben.
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
  • Die Sanktion für rechtswidriges Parken im Schienenraum wird auf bis zu 70 Euro angehoben, ein Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ wird eingeführt und ein Verstoß hiergegen mit 80 Euro geahndet.
  • Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.
  • Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
  • Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt und im Falle einer Gefährdung durch Abbiegevorgänge zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat eingefügt.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Posing: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben.
  • Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Jetzt, so das Verkehrsministerium, gelte es, zügig einen entsprechenden Verordnungsvorschlag auf den Weg zu bringen, damit das Verfahren bis spätestens zum Ende der aktuellen Legislatur abgeschlossen werden kann und die erhöhten Geldbußen noch in dieser Legislatur in Kraft treten können.

Eine Übersicht aller Neuerungen und Maßnahmen hat das BMVI auf seiner Webseite zusammengestellt.

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