19.04.2023
Rubrik: Verkehr

Mit dem Anhänger unterwegs

Nur mit dem richtigen Versicherungsschutz!

Nur mit dem richtigen Versicherungsschutz!Foto: manfredrichter / pixabay

Viele Autofahrer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ein Anhänger automatisch über die Kfz-Haftpflicht mitversichert ist. Doch das ist ein Trugschluss. Denn seit einer Gesetzreform in 2002 muss eine separate Anhängerversicherung abgeschlossen werden.

Haften doch auch Halter eines Anhängers für Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden, die durch Fahrt mit einem Anhänger verursacht werden. Eine Anhänger-Haftpflichtversicherung ist – ebenso wie die Kfz-Versicherung – eine gesetzliche Pflichtversicherung.

Die Versicherungssumme sollte nicht zu gering sein

Wichtig sind für den Abschluss der Anhängerversicherung zwei Dinge. Zum einen sollte die Anhängerversicherung auch grob fahrlässiges Verhalten abdecken. Zum anderen sollte die Versicherungssumme hoch genug sein, damit es nicht zur Unterdeckung gängiger Schäden kommt. So warnen Experten: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen (7,5 Mio. Euro für Personenschäden; 1,22 Mio. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden) reichen keineswegs aus, um mit gutem Gewissen die Fahrt mit Anhänger zu starten. Stattdessen sollte eine gute Anhängerversicherung pauschal eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensfall abdecken, da Schadenforderungen bei einem verschuldeten Unfall teils enorm sind.

Separater Abschluss nicht überall möglich

Ist das Risiko nicht genügend gedeckt, sollte man sich nach einer neuen Police umsehen. Nicht jedes Unternehmen aber bietet jedem Kunden eine Anhängerversicherung an. Stattdessen machen es einige Unternehmen zur Bedingung, dass auch das Zugfahrzeug bei ihnen versichert ist.

Bei der Anhängerversicherung gibt es kein Rabattsystem

Die Prämienhöhe einer Anhängerversicherung richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • nach Art des Anhängers (PKW-Anhänger oder LKW-Anhänger, Pferdeanhänger, Bootstrailer, Wohnwagenanhänger usw.);
  • nach Art der Nutzung (privat oder gewerblich);
  • nach der Nutzlast sowie
  • nach dem Neuwert des Anhängers.

Anders als bei der Kfz-Versicherung gibt es bei der Anhängerversicherung jedoch keinen Schadenfreiheitsrabatt; die Prämien werden immer zu 100 Prozent berechnet. Allerdings ist der Versicherungsschutz für Anhänger auch günstiger als für den PKW.

Auch Kaskoschutz ist möglich

Ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung gibt es auch für Anhänger die Möglichkeit, zusätzlich zur Haftpflicht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen – dies lohnt sich vor allem für neue Anhänger oder teure Anhänger in gutem Zustand. Allerdings sollte man auch hier gründlich ins Kleingedruckte schauen. Zum Beispiel sollten wichtige Teile des Anhängers mitversichert sein – bei Wohnwagenanhängern zum Beispiel auch Vorzelt und Markise. Wer zu solchen Themen Fragen hat, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

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