21.08.2023
Rubrik: Netzwelten

Onlineversand

Eingebettete Zusatzversicherungen - beliebt, aber mit Tücken

Eingebettete Zusatzversicherungen - beliebt, aber mit TückenOnline abschließbare Versicherungen zu bestimmten Produkten sind beliebt, haben aber oft strenge und wenig verbraucherfreundliche Ausschlüsse (Symbolbild).Foto: meminsito@pixabay.com

In den vergangenen Jahren hat sich durch den starken Fokus auf den Onlinehandel auch das Kundenverhalten in Bezug auf den dazu passenden Versicherungsschutz gewandelt. Wer per Versandhandel ein Produkt kauft, dem wird häufig auch eine sogenannte integrierte Versicherung oder „Embedded Insurance“ mit angeboten. Doch hier gilt es genau hinzusehen, denn die Policen haben auch ihre Tücken.

Beim Kauf eines Laptops oder einer Waschmaschine gleich die passende Versicherung dazu? Das bieten immer mehr Online-Versandhändler an. Und das mit wachsendem Erfolg. Inzwischen würden mit 92 Prozent nahezu alle Kunden die Möglichkeit zur Ergänzung einer Zusatzversicherung während des Online-Kaufs aktiv bemerken. Mehr als die Hälfte von ihnen hat bereits von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht. Das zeigt eine Umfrage des Rostocker InsurTechs hepster.

Allerdings hängt der Abschluss von Zusatzversicherungen vom Produkt ab. An erster Stelle stehen Smartphones und Handys, bei denen jeder fünfte Kunde direkt beim Kauf eine passende Versicherung erworben hat. Ebenso zeigen sich Laptop, Notebook und (E-)Bikes als beliebte Optionen, wobei hier 15 Prozent der Teilnehmer entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen haben. Klassische Reiseversicherungen sowie Kameraversicherungen wurden von jeweils 12 Prozent der Befragten in Anspruch genommen.

Das Interesse an einem Versicherungsschutz ist auch vom Wert des Produktes abhängig. Ab einem Kaufpreis von 500 Euro legen knapp 55 Prozent Wert auf eine Versicherung. Weitere 41 Prozent ziehen dies ab 1.000 Euro in Betracht.

Tarife mit Tücken

Es ist kein Geheimnis, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine solche Versicherung abschließen, ohne sich vorher die Vertragsbedingungen genau durchzulesen. Das ist aber ein Fehler. Verbraucherverbände warnen, dass gerade derartige Verträge mitunter tückische Ausschlüsse haben.

Ein Beispiel: Ein großer Versandhändler bewirbt einen Tarif, bei dem kein Leistungsanspruch besteht, wenn beim Verschütten von Flüssigkeit grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Als grob fahrlässig kann schon gewertet werden, wenn man die Kaffeetasse neben dem Smartphone abstellt, diese umkippt und das Gerät beschädigt wird. Für genau solche Fälle erhofft man sich aber Schutz.

Viele Tarife sehen zudem hohe Selbstbeteiligungen bei Reparaturen vor. Und versichert ist oft nur der Zeitwert eines Gerätes. Keineswegs erhält man folglich den Kaufpreis bei einem Schaden, da gerade elektrische Geräte wie Laptops oder Smartphones schnell an Wert verlieren. Außerdem lassen viele Verträge offen, ob der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden einen Geldersatz erhält – oder nur ein gebrauchtes Ersatzgerät. Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Zudem sollte beachtet werden, dass Käufer auch Anrechte gegenüber einem Händler haben, wenn ein Gerät zeitig kaputt geht. Gemeint ist hiermit nicht die -oft freiwillig- angebotene Garantie, sondern die sogenannte Gewährleistung. Volle zwei Jahre haftet der Verkäufer für den ordnungsgemäßen Zustand der verkauften Sache, wobei nach sechs Monaten der Käufer in der Pflicht ist nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Weil aber viele „Embedded Insurance“-Tarife, wie der Name schon sagt, von ausländischen Versicherern bereitgestellt werden, beinhalten sie oft Deckungen, für die deutsche Verbraucher bereits über das EU-Recht und das Bürgerliche Gesetzbuch abgesichert sind (§§ 437, 438 BGB), ohne dafür extra zahlen zu müssen.

Ob sich solche integrierten Zusatzversicherungen lohnen, darüber gehen folglich die Meinungen auseinander - zumal sie oft auch recht teuer sind. Auf jeden Fall sollten zunächst andere Risiken abgesichert werden, etwa existentielle wie die Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich aber gilt: Vorher den Vertrag lesen, was in welchem Umfang überhaupt versichert ist.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Drei-Tage-Kurier  Zeitwert  Embedded Insurance  Wochenkurier  Netzwelten  Onlineversand 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.