07.06.2024

BU- oder Risikolebensversicherung: Bei Antrag gefährliche Hobbys angeben

BU- oder Risikolebensversicherung: Bei Antrag gefährliche Hobbys angebenFoto: Alexas_Fotos / pixabay

Vor dem Abschluss von Produkten wie der Risikolebensversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung steht die „vorvertragliche Anzeigepflicht“. Denn in der Regel muss ein Kunde einen Fragebogen ausfüllen, mit dem der Versicherer nach allen möglichen Gefahren und Risiken fragt, die für den Abschluss einer Police bedeutsam sind. Am bekanntesten dürften die Gesundheitsfragen sein – Experten empfehlen deswegen sogar, die Krankenakte für die zurückliegenden fünf Jahre zu durchleuchten. Doch in der Regel wird nicht nur nach Vorerkrankungen gefragt, sondern auch nach riskanten Hobbys und Sportarten.

Und wichtig ist, hierauf ehrlich zu antworten. Sobald diese Hobbys ausgeübt werden, hat der Versicherer ein Recht, dies zu erfahren – erhöhen doch die Hobbys das Risiko, dass die Versicherung leisten muss. Grundlage dieses Rechts ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Wer nicht ehrlich antwortet, verliert schlimmstenfalls den Versicherungsschutz

Wer auf die Fragen des Antrags nicht ehrlich antwortet, muss im Schadenfall mit ernsten Konsequenzen rechnen. So darf der Versicherer in diesen Fällen zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten – im schlimmsten Fall verliert der Versicherungsnehmer trotz langjähriger Zahlungen den Versicherungsschutz und damit den Anspruch auf Leistungen. Auch darf der Versicherer den Vertrag anpassen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ehrlich auf die Fragen des Antrags antwortete – und darf zum Beispiel die Prämien erhöhen oder die verschwiegenen Risiken vom Versicherungsschutz ganz ausschließen. Deswegen sollte man, sobald man einem riskanten Hobby nachgeht, auch ehrlich sein.

Welche Hobbys man angeben sollte: Beispiele

Eine vollständige Liste, was Versicherer als „gefährliche Hobbys“ betrachten, ist nicht möglich. Auch handeln Versicherer verschieden: während ein Versicherer für ein bestimmtes Hobby zum Beispiel einen Aufschlag verlangt, kann ein anderer Versicherer das Hobby auch ohne Aufschlag versichern. Folgende Hobbys aber sollten angegeben werden:

  • Tauchen
  • Bergsteigen und Klettern
  • Motorsport
  • Rennrad- und Mountainbike-Fahren
  • Gefährliche Mannschaftssportarten (Rugby, Eishockey)
  • Kampfsport
  • Gleitschirm- / Drachenfliegen
  • Kitesurfen
  • Jagd als Hobby
  • Reitsport
  • Skisport

Hobby bedeutet: regelmäßige Ausübung

Relevant werden diese Tätigkeiten für Lebensversicherer und Berufsunfähigkeitsversicherer, wenn man sie regelmäßig ausübt. Wer zum Beispiel nur mal im Urlaub dem Kitesurfen nachgeht, braucht die Tätigkeit nicht anzugeben. Anders ist es aber, wenn man regelmäßig dem Hobby nachgeht.

Folgende Dinge könnten ausschlaggebend sein dafür, das Hobby anzugeben:

  • Man geht dem Hobby regelmäßig nach;
  • oder man ist Mitglied in einem Verein und übt dort den Sport aus;
  • oder man nimmt an Wettkämpfen teil.

Anonyme Voranfrage wichtig: am besten zum Vermittler

Wichtige Versicherungen wie die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auch dann abschließen, wenn man einem gefährlichen Hobby nachgeht. Statt das Hobby zu verschweigen, ist es besser, das Hobby in den Versicherungsschutz zu integrieren. Meist bedeutet das einen gewissen Aufschlag auf die Prämie oder einen Zusatzbaustein durch eine spezialisierte Sportversicherung.

Die Bedingungen, zu denen man ein Hobby mitversichert, unterscheiden sich aber von Anbieter zu Anbieter stark. Deswegen lohnt einen anonyme Voranfrage, bei der ein Vermittler gezielt nach dem Versicherungsschutz fragt und auf das riskante Hobby hinweist – und dann verschiedene Angebote einholt.

Der Grund der anonymen Voranfrage: wer bei einem Versicherer abgelehnt wird, muss fürchten, in der HIS-Auskunftei der Versicherungsbranche zu landen. Dies ist eine Art schwarze Liste ähnlich der Schufa. Hier werden Kunden mit Auffälligkeiten eingetragen, zu denen auch riskante Hobbys zählen können. Alle Versicherer haben auf die Auskunftei der Versicherungswirtschaft Zugriff. Das erschwert einen Abschluss bei einem anderen Wettbewerber zusätzlich, wenn man schon von einem Versicherer abgelehnt wurde.

Deswegen gilt: lieber zum Experten. Der holt per anonymer Voranfrage und Vergleich all jene Angebote ein, die sich auch bei riskanten Hobbys für den Kunden lohnen. Denn mitunter sind die Konditionen gar nicht so nachteilig, sobald ein Versicherer bereit ist, das Risiko mitzuversichern.

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