Sorgfaltspflichten keine Einbahnstrasse
Wer beim Ein- oder Aussteigen oder beim Be- bzw. Entladen nicht ausreichend auf die geöffnete Fahrzeugtür achtet, den trifft u.U. eine Teilschuld am Unfall. Eine hälftige Schadensteilung kann gerechtfertigt sein - entschied der Bundesgerichtshof.
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