Reform der KrankenversicherungskarteIst die elektronische Gesundheitskarte Trumpf?

Am 01. Januar 1995 wurde die Krankenversicherungskarte (KVK) als Nachfolger des „Krankenscheins“ eingeführt, die dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie der Abrechnung mit den Leistungserbringern dient. Eine Ablösung durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK), einer Prozessor-Chipkarte, war ab dem 01. Januar 2005 geplant, wurde aber bisher nicht durchgeführt. Vielen Versicherten ist dabei unklar warum, diese Neuerung notwendig ist und welche Änderungen sie mit sich bringt.


  • Bezeichnung der Krankenkasse, einschließlich des Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat
  • Kassen- und Kartennummer
  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht (seit 01.01.2006) und Anschrift des Versicherten
  • Ländercode (optional, wenn nicht vorhanden: Deutschland)
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus
  • Zuzahlungsstatus (seit 01.01.2006)
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • ggf. Ablaufmonat der Kartengültigkeit





  • Diagnosen
  • Arzneimittelunverträglichkeiten
  • Informationen zu wichtigen operativen Eingriffen oder therapeutischen Maßnahmen
  • Informationen zur gegenwärtigen notfallrelevanten Medikation









Website des Bundesministeriums für Gesundheit