Deckenlifter ist ein Hilfsmittel
Das Bundessozialgericht entschied, dass Deckenlifte technische Hilfsmittel sind. Diese werden von der zuständigen Pflegekasse besser gefördert als "Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds".
technische HilfsmittelMaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
steigendem PflegebedarfUmzug
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