UrteilDeckenlifter ist ein Hilfsmittel

Das Bundessozialgericht entschied, dass Deckenlifte technische Hilfsmittel sind. Diese werden von der zuständigen Pflegekasse besser gefördert als "Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds".



technische HilfsmittelMaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds





steigendem PflegebedarfUmzug