Für Garderobe keine Haftung
Bei Kleidung, die in einem Hotel oder Restaurant beschädigt oder gestohlen wird, kommen Gäste oft auf den Beherbergungsbetrieb zurück und fordern Schadenersatz. Gegen solche Ersatzansprüche hängen Gastronomen gern ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe keine Haftung“ auf. Allerdings gilt dies nicht in jedem Fall. Die Absicherung des sogenannten Verwahrungsrisikos als Teil der Betriebshaftpflichtversicherung ist dann sehr sinnvoll.
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