UrteilHäusliche Krankenpflege und Pflegegeld

Wird die Grundpflege eines Pflegebedürftigen von einer anderen Person erbracht als die 24-stündige häusliche Behandlungspflege, darf die gesetzliche Krankenkasse die Kostenerstattung der Ganztagspflege nicht um den Wert der Grundpflege kürzen.