FreizeitTicket-Rücktrittsversicherung: Wenn das Konzert ins Wasser fällt

Sommerzeit ist Freiluftzeit! Viele Menschen haben bereits Eintrittskarten gebucht, um ein Stadionkonzert ihres Lieblingssängers zu sehen oder einem Festival unter freiem Himmel beizuwohnen. Groß ist allerdings der Ärger, wenn man wegen Krankheit oder anderer Gründe nicht hingehen kann. Die sogenannte „Ticket-Rücktrittsversicherung“ lindert wenigstens den finanziellen Schaden.







  • Unfall
  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingte Kündigung
  • Elementar- oder anderer erheblicher Schaden am Eigentum der/des Versicherten