Urlaubszeit: Wer passt auf die Wohnung auf?
Wenn es auf Urlaubsreisen geht, beauftragen rund 50 Prozent aller Bundesbürger ihre Nachbarn oder Freunde damit, während der Abwesenheit auf das Haus oder die Wohnung aufzupassen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Verursachen die freundlichen Helfer in der fremden Wohnung einen Schaden, so muss der kurzzeitige Haushüter nicht haften.
Aufpasser haften nicht für Schäden in der fremden Wohnung
Wohnung muss in Notfällen für den Vermieter zugänglich sein
Untermiete: Wer Geld verlangt, muss Erlaubnis einholen
Themen: