Der Sommer ist vorbei, und nun beginnen wieder die unbequemen Monate: Sturmtiefs und Unwetter könnten schon bald so manchem Eigenheimbesitzer schlaflose Nächte bereiten. Aber wer kommt für den Schaden auf, wenn das Dach wegfliegt oder Bäume umstürzen? Dies zeigt der kleine Überblick.
Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt generell Schäden, die an Häusern, Gartenlauben, Garagen oder Zäunen entstehen. Allerdings lohnt es sich im Versicherungsvertrag nachzulesen, ob auch Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichert sind. Manche Verträge sehen nur einen Schutz für das Hauptgebäude vor. Auch Gartenanlagen und Regenfallrohre müssen unter Umständen gegen Aufpreis versichert werden.
Damit die Versicherung für einen Sturmschaden aufkommt, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So zahlen viele Anbieter erst, wenn der Sturm mit mindestens Windstärke acht (62-73 km/h) über das Land hinwegfegte. Als Nachweis eignen sich Zeitungsartikel über das Unwetter sowie Fotografien von den Schäden wie etwa abgebrochene Zweige oder beschädigte Dächer. Wenn die Versicherung dies nicht gelten lässt, so geben die örtlichen Wetterstationen oder der Deutsche Wetterdienst (DWD) Auskunft über die tatsächliche Stärke des Sturmes. Schäden durch Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser sind aber nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine spezielle Elementarschadenversicherung erforderlich.
Bei Solar- und Photovoltaikanlagen muss ebenfalls aufgepasst werden. Viele Wohngebäudeversicherer bieten den Schutz der Sonnenenergie nur gegen einen Aufpreis an. Je nach Tarif sind dann auch auf dem Dach installierte Solaranlagen gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Manche Versicherer erbringen sogar eine Leistung für die Stromausfallkosten, wenn die Anlage aufgrund eines versicherten Schadens stillsteht oder sich die Leistung verringert. Auf dem Versicherungsmarkt werden auch separate Solar- oder Photovoltaikversicherungen angeboten.
Hausratversicherung
Kommen bei einem Unwetter Einrichtungsgegenstände im Haus zu Schaden, so ist es gut eine Hausratversicherung zu besitzen. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Nicht jeder Anbieter erbringt eine Leistung, wenn der teure Flachbildfernseher durch einen Überspannungsschaden kaputt ging. Auch bei Schäden durch Rauch und Ruß können Versicherungsnehmer leer ausgehen, wenn dies nicht explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt ist, etwa wenn ein Kabel infolge eines Sturmes reißt und dabei ein Brand in der Wohnung entsteht. Sachen in Arbeitszimmern und Gartenlauben sind ebenfalls nicht automatisch mitversichert. Hier kann ein Versicherungsexperte helfen den richtigen Schutz zu finden.
Privathaftpflichtversicherung
Zusätzlich ist es für Haus- und Grundstücksbesitzer empfehlenswert, über eine Privathaftpflichtversicherung nachzudenken. Dies gilt vor allem, wenn sich Bäume auf dem versicherten Grundstück befinden. Baumbesitzer unterliegen der „Verkehrsversicherungspflicht“ und müssen demzufolge geeignete Maßnahmen ergreifen, um Schäden durch entwurzelte Bäume zu vermeiden. Kommt sogar eine fremde Person durch einen umstürzenden Baum zu Schaden, kann es richtig teuer werden, denn zum Schmerzensgeld gesellen sich unter Umständen lebenslange Pflegekosten, wenn die Person einen bleibenden Schaden davonträgt. Für Schäden gegenüber Dritten leistet dann die Haftpflichtversicherung.
Ein Haftpflichtschutz ist auch deshalb wichtig, weil seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes (UschadG) Hausbesitzer für Umweltschäden haftbar gemacht werden können, etwa wenn ein Heizöltank ausläuft und einen Biotop verunreinigt. Jeder kann sich die Höhe der Kosten ausrechnen, wenn beispielsweise ein Waldgrundstück neu aufgeforstet werden muss, die Feuerwehr einen Fluss von Ölresten reinigt oder sogar Maßnahmen zum Schutz einer bedrohten Tierart ergriffen werden müssen. Hier gilt das Motto: Vorsorgen ist besser als zahlen!