ForderungsausfallversicherungWenn der Kunde nicht zahlt



Es ist leider keine Seltenheit, dass mittelständische Unternehmen auf ihren Forderungen sitzen bleiben: Viele Auftraggeber zahlen nicht oder zu spät ihre Schulden. Wenn dann mehrere Rechnungen nacheinander ausbleiben, kann dies eine kleine Firma schnell in eine wirtschaftliche Schieflage bringen.



Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Mit dieser Frage werden viele mittelständische Unternehmen regelmäßig konfrontiert. Zwar müssen Firmen im Schnitt nur vierzehn Tage auf die Begleichung ihrer Forderungen warten. Aber groß ist auch der Anteil der Auftraggeber, die erst nach Monaten oder gar nicht zahlen. Ein Inkassounternehmen errechnete, dass nur zwei Drittel aller Forderungen rechtzeitig eingehen. Der volkswirtschaftliche Schaden wegen Außenständen wird auf 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Für Baufirmen und Handwerker stellen derartige Zahlungsverzögerungen ein existenzielles Risiko dar, müssen sie doch das benötigte Material und die Mitarbeiterlöhne vorfinanzieren.



Für Unternehmen empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer sogenannten Forderungsausfallversicherung. Mit einer solchen Police kann man sich nicht nur gegen die schlechte Zahlungsmoral von Kunden absichern. Der Versicherer ist zusätzlich daran interessiert, einen Schaden gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb gehen die meisten Anbieter bei der Absicherung mit einem Drei-Säulen-Modell vor, welches Schadensprävention, Schadensminderung und Schadensvergütung umfasst.



Das heißt: Bereits im Vorfeld beurteilt die Versicherung die Bonität des Kunden und stuft seine Kreditwürdigkeit ein. So wird das Risiko eines Zahlungsausfalls minimiert, weil die schwarzen Schafe schon im Vorfeld aussortiert werden. Diese Schätzung ist auch Maßstab für die Höchstgrenze, bis zu der eine Versicherungsgesellschaft den Zahlungsausfall erstattet.



Eine Forderungsausfallversicherung lässt sich an das jeweilige Unternehmen anpassen. Auch das Risiko einer kostenintensiven Auseinandersetzung vor Gericht wird reduziert, da der Versicherer sich um rechtliche Angelegenheiten kümmert. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie senken.