„Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede“, sagte einst Jazz-Legende Louis Armstrong. Aber so ein Vierbeiner kann auch allerlei Trubel verursachen. Zum heutigen Welthundetag kann man dem Freund mit der feuchten Schnauze deshalb ein ganz besonderes Geschenk machen: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung!
Hunde zählen zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Rund 5,3 Millionen dieser treuen Gefährten leben derzeit in der Bundesrepublik, aus vielen Familien sind sie nicht mehr wegzudenken. Weil die temperamentvollen Begleiter auf vier Pfoten auch in anderen Ländern äußerst beliebt sind, wird jedes Jahr am 10. Oktober der Welthundetag gefeiert. So mancher Hund darf sich heute über einen extra großen Knochen freuen!
Aber so ein vierbeiniger Freund kann auch viel Schaden anrichten, stammt er doch vom Wolf ab. Deshalb haben einige Bundesländer bereits die Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer zur Pflicht erhoben. In Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg darf kein Bello oder Fiffy gehalten werden, der nicht über einen Haftpflichtvertrag verfügt. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet. Andere Bundesländer haben bereits angekündigt, ebenfalls eine Versicherungspflicht für Hunde zu prüfen.
Tatsächlich werden die Schäden, die ein Hund verursachen kann, von vielen Tierhaltern unterschätzt. Man stelle sich vor, ein freilaufender Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Oder das Tier erschrickt sich und fällt einen Passanten an, der bleibende Gesundheitsschäden davon trägt. In beiden Fällen haftet der Hundehalter oder trägt zumindest eine Mitschuld, wie aus Paragraph 833 Satz 1 des Bundesgesetzbuches hervorgeht. Schnell haben die Schadensersatzforderungen sechsstellige Beträge erreicht. Deshalb schreibt der Gesetzgeber in einigen Bundesländern eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden vor.
Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung lohnt sich auch in Bundesländern, die noch keine Versicherungspflicht eingeführt haben. Nach Angaben des
Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sind rund 30 Prozent aller Hunde in Deutschland nicht versichert. Mag sich der Hund über einen Knochen auch mehr freuen als über einen Versicherungsvertrag, so sollten Hundebesitzer ihr Tier entsprechend absichern.
Kampfhunde müssen übrigens mit einer extra Haftpflichtversicherung ausgestattet werden, eine einfache Hundehalterhaftpflicht ist für diese Tiere nicht ausreichend. Dies mag ein wenig ungerecht erscheinen, betont doch der Deutsche Tierschutzbund, dass laut wissenschaftlichen Untersuchungen keine Hunderasse als gesteigert aggressiv oder gefährlich eingestuft werden kann. „Das Problem liegt meist am anderen Ende der Leine“, sagt Marius Tünte, Sprecher des Tierschutzbundes. Dieser Aussage hätte vermutlich auch der heilige Franz von Assisi zugestimmt. Von ihm ist das schöne Zitat überliefert: „Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“