KaskoversicherungVorsicht, Wild auf den Straßen!



Im Herbst werden die Tiere des Waldes aktiv. Beim Rotwild setzt die Brunftzeit ein, so dass mancher liebestolle Hirsch auf der Suche nach einem Weibchen ist. Andere Tiere wiederum suchen ein neues Zuhause, wenn die Bäume und Büsche ihre Blätter verlieren und keinen Schutz vor Fressfeinden mehr bieten. Für Autofahrer bedeutet dies gerade in den Morgen- und Abendstunden eine erhöhte Unfallgefahr.



Jedes Jahr werden bei Wildunfällen mehr als 2.500 Verkehrsteilnehmer verletzt. Auch den Tieren ergeht es nicht gut, wie die Unfallstatistik des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) belegt. Demnach sterben auf deutschen Straßen pro Jahr fast 240.000 Wildtiere – eine alarmierende Zahl! Die Zeitumstellung erhöht die Unfallgefahr in den Herbst- und Wintermonaten sogar, weil der Berufsverkehr in den späten Nachmittagsstunden während der Dämmerung stattfindet. Dann sind viele Tiere auf Futtersuche und können jederzeit auf die Straße laufen.



Auto- und Motorradfahrer sollten deshalb in den Herbst- und Wintermonaten ihre Augen offen halten. Speziell an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern ist es ratsam, das Tempo ein wenig zu drosseln und auch den Fahrbahnrand zu beachten. Wenn das Tier schon auf der Fahrbahn steht, dann Scheinwerferlicht abblenden, kontrolliert bremsen und hupen, damit es flüchten kann. Aber Vorsicht: Ein Wildtier kommt selten allein, sondern gern in Familie! Oft muss damit gerechnet werden, dass auch andere Rehe, Hirsche oder Kaninchen auf die Fahrbahn rennen, wenn sich ein Tier am Straßenrand befindet.



Teilkasko zahlt nicht für jeden Wildschaden



Bezüglich des Versicherungsschutzes muss bei einem Wildschaden einiges beachtet werden. Die Teilkaskoversicherung kommt nicht für jeden Schaden auf. Sie zahlt in der Regel nur, wenn es sich um Haarwild handelt. Dazu gehören unter anderem Wildschweine, Hirsche, Rehe, Dachse und Hasen. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Haustier, ein Eichhörnchen oder ein Vogel in den Unfall verwickelt ist. Dann ist die Teilkaskoversicherung zu keiner Schadensregulierung verpflichtet, sofern dies nicht explizit im Versicherungsvertrag steht.



Da der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht ist, sollte nach einem Wildunfall auf jeden Fall die Polizei benachrichtigt werden. Die Gesetzeshüter informieren dann den verantwortlichen Förster, der eine Bescheinigung über den Wildunfall ausstellt. Das Dokument ist der Versicherung vorzulegen. Mit einer Vollkaskoversicherung ist man hingegen auf der sicheren Seite. Sie zahlt unabhängig von der Unfallursache.



Ausweichen nicht immer ratsam



Auch ist es nicht immer ratsam einem Tier auszuweichen. Diese Erfahrung musste eine Autofahrerin machen, die auf der Landstraße einem Fuchs ausgewichen und auf die Gegenfahrbahn geraten war, wo ihr PKW erst in einer Böschung zum Stehen kam. Die Kaskoversicherung verweigerte die Zahlung der vollen Schadenssumme, weil sie darauf bestand, dass die Fahrerin grob fahrlässig gehandelt habe.



Die Richter des Landgerichtes Trier schlossen sich dieser Auffassung an. Hätte die Autofahrerin den Fuchs überfahren, so argumentierte das Gericht, wäre die Gefahr für den Straßenverkehr kleiner gewesen, da beim Überfahren des Tieres ein wesentlich geringerer Schaden für die Versicherte zu erwarten gewesen wäre als bei einem Ausweichmanöver mit hoher Geschwindigkeit. Folglich sei das Ausweichen auf die Gegenfahrbahn als grob fahrlässig zu werten. Im konkreten Fall muss die Versicherung nur 40 Prozent der Reparatursumme tragen (Az. 4 O 241/09, Urteil vom 03.02.2010).



Bei Kleintieren wie Hasen, Füchsen oder Eichhörnchen sollte deshalb auf ein Ausweichmanöver verzichtet werden. Denn wer in den Gegenverkehr gerät oder gegen einen Baum prallt, riskiert sein Leben! Im Zweifel also besser das Tier überfahren, auch wenn Tierliebhabern das Herz bluten mag.