Bereits am 26. September hat das Bundeskabinett das sogenannte „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ beschlossen. Bisher ist es nicht in Kraft getreten. Experten rechnen allerdings mit einer Verabschiedung im Februar 2013. Sollte das bisherige Vorhaben wie geplant umgesetzt werden, können sich Wohn-Riester-Sparer auf Verbesserungen freuen.
Eine Flexibilisierung des Riester-Sparens ist für Eigentümer selbstgenutzter Häuser und Wohnungen vorgesehen, die das „Wohn-Riester“-Modell nutzen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind unter anderem folgende Reformen geplant:
Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum ist ohne Einschränkungen möglich: Bisher war es Riester-Sparern nur beschränkt möglich, Altersvorsorgevermögen für die selbstgenutzte Wohnung förderunschädlich zu entnehmen. Die jetzigen Regelungen sehen vor, dass die Entnahme 1.) entweder im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung erfolgt oder 2.) zur Entschuldung des Wohneigentums unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase verwendet wird. Diese Beschränkungen sollen wegfallen. Zukünftig wäre es dann möglich, jederzeit gefördertes Altersvorsorgevermögen für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum zu entnehmen.
Jederzeitige „Einmal“-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase möglich: Auch hinsichtlich der Besteuerung können Sparer mit Erleichterungen rechnen, sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten. Bisher kann der Steuerpflichtige nur einmalig und zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden, ob er sein Wohnförderkonto bis zum 85. Lebensjahr in Raten besteuern lässt oder per Einmalbesteuerung. Im Falle der Einmalbesteuerung sind Ersparnisse möglich, denn es werden lediglich 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen und geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Zukünftig soll die Möglichkeit, sich für die Einmalbesteuerung zu entscheiden, während der gesamten Auszahlungsphase bestehen – zumindest für das noch vorhandene Wohngeldkonto.
Steuerlast für Wohnriester sinkt: Das geförderte Wohn-Riester-Kapital wird mit einem Wohnförderkonto erfasst, wobei während der Ansparphase fortlaufend die Erfassung der Förderung erfolgt. Das Wohnförderkonto wird jährlich um 2 Prozent erhöht. Dieser Wert soll auf 1 Prozent beschränkt werden. Laut Bundesregierung wird dadurch die Attraktivität des „Wohn-Riesters“ weiter verbessert, da der Stand des Wohnföderkontos dadurch langsamer anwächst und die spätere nachgelagerte Besteuerung geringer ausfällt.
Noch ist aktuell offen, wann und in welchem Umfang das „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ In Kraft tritt. Die beschlossenen Änderungen werden jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft treten. Neben den genannten Punkten sind auch Verbesserungen für den behindertengerechten An- und Umbau von Wohnungen geplant. Bleiben Sie beim Thema Wohnriester auf dem Laufenden – ein Beratungsgespräch schafft Klarheit!