Der Immobilienmarkt boomt wieder, nachdem mehrere Studien ergeben haben, dass der Wohnraum in Deutschland knapper wird. Viele Menschen, die nun eine Immobilie erwerben oder ein eigenes Häusle bauen, statten ihr Wohneigentum mit einer Solaranlage aus, um unabhängig von den steigenden Gas- und Strompreisen zu sein. Doch wer sich die Sonnenenergie auf sein Dach holt, muss bezüglich des Versicherungsschutzes einiges beachten.
Solaranlagen sind teuer und schwer zu reparieren. Kein Wunder, dass viele Wohneigentümer ihre Anlagen gegen mögliche Schäden absichern wollen. Doch eine Wohngebäudeversicherung bietet in der Regel nur dann Schutz für die Sonnenenergie, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag erwähnt wird.
Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung besitzt und eine Solaranlage neu auf sein Dach montiert hat, sollte deshalb seine Versicherung umgehend über die Installation informieren. Im Idealfall wird dann der Versicherungsschutz um Solar- und Photovoltaikanlagen erweitert und das entsprechende Gerät in den Versicherungsschein eingetragen. Umsonst ist der Zusatzschutz allerdings in den wenigsten Fällen zu haben. Viele Versicherer verlangen für Solaranlagen einen Aufpreis.
Bei Altverträgen ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Denn manche Versicherer unterscheiden zwischen Anlagen, die fester Bestandteil des Daches sind, und sogenannten „Aufdachanlagen“. Handelt es sich bei dem installierten Modell um eine Aufdachanlage, so besteht laut Vertrag kein Schutz, da diese Einrichtungen nicht als Gebäudebestandteil gelten. Entweder müssen diese Anlagen dann extra versichert werden oder der Besitzer schließt einen neuen Wohngebäudevertrag ab, der diese Unterscheidung nicht beinhaltet.
Bei Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus zahlen Wohngebäudeversicherer in der Regel nicht. Wer auch derartige Risiken abgesichert haben will, muss zusätzlich eine sogenannte Photovoltaik-Versicherung unterzeichnen. Mache Versicherer garantieren sogar per Klausel, dass Altanlagen bei Totalschaden durch ein neues Modell ersetzt werden. Auch Schäden infolge von Material-, Ausführungs- und Konstruktionsfehlern deckt die Photovoltaik-Versicherung ab.
Doch wie verhält es sich, wenn dritten Personen ein Schaden durch die Anlage entsteht, etwa wenn bei einem Brand auch das Haus des Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen wird? Hinsichtlich der Haftungsfrage gilt es zu unterscheiden, ob die Solaranlage privat oder gewerblich genutzt wird. Während bei privater Nutzung eine Privathaftpflichtversicherung ausreichen sollte, so ist für die betriebliche Nutzung eine Betreiberhaftpflichtversicherung erforderlich. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den richtigen Schutz für die „Sonne auf dem Dach“ zu finden!