28.06.2013

Einbruch

Wie man Hab und Gut schützt und was im Ernstfall zu tun ist

In den Sommermonaten steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche. Das zeigen Schadenauswertungen von Versicherungen. Was Experten raten, um Hab und Gut zu schützen und was im Ernstfall zu tun ist.

Auswertungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) zeigen, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche ansteigt: 2012 wurde ein Zuwachs um 10.000 auf mittlerweile 140.000 Straftaten verzeichnet. Im Vergleich zu 2011 zahlten die Versicherer 50 Millionen Euro Schadenersatzleistungen; insgesamt 470 Millionen Euro.

Einbrecher verursachen damit im Durchschnitt 3.300 Euro Schaden bei einem Wohnungseinbruch. Teilweise lassen sich die hohen Schäden dadurch erklären, dass immer mehr Menschen über hochwertig ausgestattete Wohnungen und Häuser verfügen.

Wer in den Urlaub fährt, sollte einige Tipps beachten, die das Risiko von Einbrüchen reduzieren können. So sollten z.B. die Außenbereiche von Häusern bei Dunkelheit beleuchtet werden. Nicht geleerte Briefkästen sind für Einbrecher immer wieder ein sicheres Zeichen dafür, dass niemand zu Hause ist. Rollläden sollten tagsüber geöffnet und abends geschlossen sein. Solche Dienste können von Familienangehörigen oder Nachbarn übernommen werden.

Den Versicherer sollte man unbedingt informieren, wenn man plant, länger als 60 Tage zu verreisen. Solche Langzeiturlaube werden oft als „Gefahrerhöhung“ betrachtet.
Kommt es doch zu einem Einbruch, müssen Polizei und Versicherung informiert werden. Damit der Schadenfall zügig bearbeitet werden kann, sollten die entwendeten Gegenstände und Sachen detailliert aufgelistet werden.
Dieses Verzeichnis wird Stehlgutliste genannt. Versäumt man es, eine Stehlgutliste zu erstellen, könnten Versicherer sich auf eine Vertragsverletzung berufen und die Leistungsübernahme verweigern. Denn in den Versicherungsbedingungen ist die Pflicht zur Minderung des Schadens und die Mitwirkung des Versicherten festgeschrieben.
Besonders bei Wertgegenständen und Schmuck sollten Fotos, Kaufbelege und ggf. Echtheits-Nachweise zur Verfügung stehen.

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