Private KrankenversicherungBeitragszahlungen können angemessener Unterhalt sein

Das Oberlandesgericht Koblenz musste über die Zahlungsklage einer geschiedenen Frau entscheiden. Der Ex-Mann wollte die Beiträge zur privaten Krankenversicherung seines Sohnes nicht übernehmen. Er war der Ansicht, dass das Kind über die gesetzliche Kasse seiner Ex-Frau versichert werden sollte.









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