Neue Regelsätze bis Dezember
Bei den Regelsätzen für Arbeitslosengeld II-Empfänger besteht enormer Nachbesserungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 09.02. 2010, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember die Regelsätze nach kalr definierten Kriterien den Grundbedürfnissen der Hilfsbedürftigen anpassen muss.
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