Wer versichert die Fahrt?
Fast jeder Verein muss auswärtige Termine wahrnehmen. Gerade bei Mannschaftssportarten gestaltet sich die Organisation der Anreise oft als schwierig und ist ohne die Mithilfe von Eltern oder Großeltern kaum zu leisten. Doch wer versichert eigentlich die Fahrt?
- Beiträge wurden pünktlich entrichtet
- Fahrt findet im Auftrag des Vereins statt
- im Fahrzeug befinden sich Vereinsmitglieder, die im Auftrag des Vereins zu transportieren sind
- Fahrer und Fahrzeug müssen alle versicherungs- und allgemeinrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können
- Angaben, die die Dienstfahrt betreffen, müssen vor Fahrtantritt von Fahrer und Verein schriftlich festgehalten werden
private Versicherungen
gesonderte Schadenmeldungen
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