Stiftung WarentestIst die Haftpflicht noch aktuell?

Wie schnell im täglichen Leben mal ein Missgeschick geschehen kann, weiß jeder. Da geht das teure Porzellan zu Bruch oder man streicht beim Malern ein paar Zaunlatten des Nachbarn mit. Nach § 823 Schadensersatzpflicht ist man zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, ganz gleich ob dieser durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Die private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unbedingt empfehlenswert, da ein kleines Missgeschick schnell zum finanziellen Fiasko werden kann.













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