Teure gesetzliche Krankenversicherung im Rentenalter?
Ein verbreiteter Trugschluss: Wer endlich in die wohlverdiente Rente kommt, kann sich zurücklehnen und Krankenversicherungsschutz zu günstigen Tarifen seiner gesetzlichen Versicherung genießen. Falsch; jeder muss überlegen, ob und inwiefern eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zuständig ist. Auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse kann in Frage kommen.
Im Klartext heißt das, dass auch Einkünfte aus Privat- oder Riesterrenten, Zins- und Mieteinnahmen relevant sind. Auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu den KV-Beiträgen möglich. Hierzu muss der Versicherte einen Antrag stellen. Die Unterstützung ist gesetzlich festgelegt und kann die Höhe des halben allgemeinen Beitrags betragen.
Privat Krankenversicherte sollten durch Alterungsrückstellungen ihres Versicherers im Alter vor überproportional hohen Beiträgen abgesichert sein. Ab dem 55. Lebensjahr steht den Ruheständlern frei, in den Basistarif ihres Anbieters zu wechseln. Allerdings schrumpft damit meist nicht nur der Beitrag, sondern auch der Leistungsumfang auf den der gesetzlichen Krankenkassen. Auch privat Versicherte können einen Bezuschussungsantrag stellen. Der mögliche Zuschuss beträgt allerdings nur maximal die Hälfte des PKV-Beitrags.
Privat Krankenversicherte sollten durch Alterungsrückstellungen ihres Versicherers im Alter vor überproportional hohen Beiträgen abgesichert sein. Ab dem 55. Lebensjahr steht den Ruheständlern frei, in den Basistarif ihres Anbieters zu wechseln. Allerdings schrumpft damit meist nicht nur der Beitrag, sondern auch der Leistungsumfang auf den der gesetzlichen Krankenkassen. Auch privat Versicherte können einen Bezuschussungsantrag stellen. Der mögliche Zuschuss beträgt allerdings nur maximal die Hälfte des PKV-Beitrags.
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