Haftung für WLAN-Missbrauch
Bequem von einem beliebigen Ort aus kabellos im Internet surfen – diesen Komfort bietet eine WLAN-Verbindung. Bei aller Bequemlichkeit muss aber auf die Sicherheit des eigenen Netzwerks geachtet werden. Bei unberechtigter, gesetzeswidriger Nutzung durch Dritte kann man als Anschlussinhaber sonst haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof fällte dazu am 12. Mai 2010 ein wegweisendes Urteil.
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