BGH-Urteil stärkt VerbraucherRückreiseticket auch ohne Hinflug gültig

Die Vorfreude auf den langersehnten Sommerurlaub ist groß, Hin- und Rückflug sind schon gebucht, doch dann kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen: ein wichtiger Termin oder man wird krank und kann den Hinflug nicht antreten. Was ist dann mit dem Rückflug? Verfällt er oder kann man ihn trotzdem nutzen? Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft Klarheit.












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