Zu Recht mit Patientenrechtsschutz
Gut, wenn man dem Arzt vertrauen kann. Doch auch Ärzte sind keine „Götter in Weiß“, sondern fehlbar. Im vergangenen Jahr wurden von Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 7.424 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Da der Patient das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Behandlung überprüfen zu lassen, und das u. U. teuer werden kann, bieten einige Versicherer eine Patientenrechtsschutzversicherung an.
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