KfZ-Versicherer hat Zeit für Schadensregulierung
Mindestens vier Wochen stehen einer KfZ-Haftplichtversicherung zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall zu. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss vom 26. April 2010 (Az.: 3 W 15/10).
Themen: