HaftpflichtKfZ-Versicherer hat Zeit für Schadensregulierung

Mindestens vier Wochen stehen einer KfZ-Haftplichtversicherung zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall zu. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss vom 26. April 2010 (Az.: 3 W 15/10).











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