AbwehranspruchWenn man zu unrecht haften soll...

Als Opfer eines Verkehrsunfalls hat man Anspruch auf Entschädigung als Wiedergutmachung des erlittenen Schadens. Grundsätzlich kann der Unfallgegner dafür haftbar gemacht werden. Doch eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur für die Schadensbehebung gut. Bei einem eventuell unberechtigten Haftungsanspruch hilft sie, diesen auch abzuwehren.


Abwehranspruch



passiver Rechtsschutz

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