Studienbewerber mit Recht
Erst das Abitur, dann das Studium, dann der Wunschjob. Dieser Weg wird allerdings manchem erschwert. Nicht selten kommt eine Ablehnung des Studienplatzes ins Haus. Beharrt der Studienbewerber dennoch auf seinem Recht auf einen Studienplatz, fällt die Entscheidung für eine Studienplatzklage leichter, wenn die Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt.
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