Gleichbehandlung auf dem PrüfstandDiskriminierende Prämienberechnung?

Seit 2007 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für neue Versicherungsverträge. Es besagt unter anderem, dass Männer und Frauen in Versicherungsangelegenheiten immer gleich behandelt werden müssen. Ausnahmen von dieser Regel in der Kfz-, BU- oder Lebensversicherung hält die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott für diskriminierend und geht dagegen vor.