Aus drei mach eins
Nach den Paragraphen 6 und 9 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) besteht für Angestellte nur dann keine gesetzliche Versicherungspflicht, wenn das Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat. Das geplante Gesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) im Rahmen der Gesundheitsreform, das dieses Jahr noch besiegelt werden soll, macht künftig einen schnelleren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich.
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